Strom durch Sonnenstrahlen Förderung von Solaranlagen auf Ackerböden geplant

Drei Bundesministerien haben sich verbündet, um mehr Solarenergie zu fördern. Spezielle Anlagen für Agrarflächen sollen künftig gefördert werden. Sie sollen Landwirten neue Perspektiven eröffnen.
Agri-PV-Anlage: Landwirtschaftliche und energetische Nutzung parallel

Agri-PV-Anlage: Landwirtschaftliche und energetische Nutzung parallel

Foto: Rüdiger Wölk / IMAGO

Mit deutlich mehr Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen will die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Darauf verständigten sich Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck, Umweltministerin Steffi Lemke und Agrarminister Cem Özdemir. Fotovoltaik-Anlagen auf solchen Flächen sowie auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden sollen künftig im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden. Die Einigung sieht laut eines Eckpunktepapiers auch Naturschutzkriterien vor. Der Vorschlag der Ministerien könne einen maßgeblichen Beitrag zum Ausbau der Fotovoltaik (PV) leisten, sagte Habeck.

Bei dem nun geplanten Paket geht es um sogenannte Agri-PV-Anlagen. Diese sollen auf allen Ackerflächen laut dem Papier grundsätzlich zulässig sein und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden. Agri-PV-Anlagen sind spezielle Solaranlagen, die eine landwirtschaftliche und energetische Nutzung ein und derselben Fläche erlauben.

»Agri-Fotovoltaik ermöglicht es unseren Landwirtinnen und Landwirten, einen Beitrag zur Versorgung mit erneuerbaren Energien zu leisten und landwirtschaftliche Nutzflächen trotzdem weiter bewirtschaften zu können«, so Landwirtschaftsminister Özdemir.

Wie aus dem Eckpunktepapier von Wirtschafts- und Klimaschutzministerium, Umweltministerium und Agrarministerium hervorgeht, sollen insgesamt zusätzliche Anlagen für Solarstrom mit einer Leistung von bis zu 200 Gigawatt möglich werden. Derzeit seien knapp 60 Gigawatt Fotovoltaik-Leistung installiert.

Die Nutzung von Agrarflächen für Solarmodule ist normalerweise umstritten, weil fruchtbarer Ackerboden verloren gehen kann. Mit den speziellen Anlagen aber kann unter den Modulen weiter angepflanzt werden und sie spenden den Pflanzen sogar Schatten.

Bisher ist Solarstrom aus den normalen Anlagen auf Agrarflächen in der Regel von der EEG-Förderung ausgeschlossen. Ausnahmen gibt es für sogenannte benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete wie etwa Bergregionen. Solaranlagen auf Freiflächen finden sich oft auf Konversions- oder Industrieflächen, belasteten Flächen oder ehemaligem Militärgelände. Mittlerweile sind solche Anlagen auch auf Ackerflächen für Investoren interessant geworden.

Eine Förderung mit Geldern der EU-Agrarpolitik solle weiter möglich sein, wenn die landwirtschaftliche Nutzung nur bis zu 15 Prozent durch die Stromerzeugung beeinträchtigt werde. Die Eckpunkte sehen weitere Maßnahmen vor, wie etwa die Ausweitung der »benachteiligten Gebiete« und die Förderung von Solaranlagen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden, wenn diese gleichzeitig wieder vernässt werden zum Klimaschutz.

Der Ausbau der Solaranlagen soll einen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich vorgenommen, dass Deutschland bis 2030 80 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energien bezieht. Derzeit liegt der Anteil mit gut 40 Prozent nur etwa halb so hoch.

kig/dpa-AFX/Reuters
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