Unterstützung für kleine und mittlere Firmen Offenbar doch Härtefallhilfen für Unternehmen mit Öl- oder Pelletheizung

Für kleine und mittlere Unternehmen hat der Bund in der Energiekrise Härtefallmittel bereitgestellt – aber nur für bestimmte Heizungstypen. Nach harter Kritik soll der Kreis nun wohl ausgeweitet werden.
Brennende Heizpellets: Mittel für Härtefallregelung offenbar angehoben

Brennende Heizpellets: Mittel für Härtefallregelung offenbar angehoben

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blickwinkel / IMAGO

Kleine und mittlere Unternehmen, die mit Öl oder Pellets heizen, sollen in Härtefällen nun doch finanzielle Hilfen vom Bund bekommen. Darauf einigten sich die Haushaltspolitiker der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP, wie die dpa am Dienstag erfuhr. Die Mittel für die Härtefallregelung werden um 25 Millionen Euro angehoben. Dies geschehe auf Wunsch der Wirtschaftspolitiker, hieß es in Koalitionskreisen.

Zuvor hatte das »Handelsblatt« demnach berichtet, die verantwortlichen Haushaltspolitiker der Koalition wollten finanzielle Hilfen für Unternehmen, die mit Öl oder Pellets heizen, doch zulassen. Der »Handelsblatt«-Artikel war am Dienstagabend allerdings nicht mehr digital abrufbar.

Ende Januar hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags 375 Millionen Euro für die Härtefallunterstützung kleiner und mittlerer Firmen freigegeben – dies umfasste aber keine Hilfen für Heizöl und Pellets. Die Härtefallregelungen seien auf die Entlastung von Strom und leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Wärme) zu begrenzen, hieß es. Aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hatte es zur Anpassung der Förderbedingungen geheißen, diese Entscheidung überrasche.

Auch bei Wirtschaftsverbänden war sie auf Kritik gestoßen. So sagte Handwerkspräsident Jörg Dittrich, der Haushaltsausschuss torpediere einen im Konsens getroffenen Beschluss von Bund und Ländern vom Dezember. Aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß es, eine mit den Ländern abgestimmte Verwaltungsvereinbarung müsse nun angepasst werden.

In einem Beschluss der Ampelhaushälter heißt es nun, der Haushaltsausschuss fordere die Bundesregierung dazu auf, den »Parlamentsvorbehalt« bei zukünftigen Bund-Länder-Vereinbarungen frühzeitig und hinreichend einzubeziehen und gegenüber den Bundesländern aktiv zu kommunizieren, um eine Umsetzung entsprechend der Beschlüsse des Bundestags zu gewährleisten.

Ziel der Härtefallhilfen ist es, dass kleinere und mittlere Unternehmen zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern Geld zur Verfügung.

sol/dpa

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