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VERBÄNDE »Pflichtwidrige Untreue«

Als Helfer des Staates sollen die Industrie- und Handelskammern für Anstand im Wirtschaftsleben sorgen. Die Funktionäre selbst nehmen es mit dem eigenen Anspruch weniger genau.
Von Beat Balzli und Klaus-Peter Kerbusk
aus DER SPIEGEL 16/2009

Ulrich Britzelmair ist ein erfolgreicher Unternehmer. Seine Firma ist nicht groß, aber weltweit gefragt. Ob bei der Lufthansa oder bei Porsche, in Südafrika oder in den USA - wenn es um die Einrichtung computergesteuerter Werkzeugmaschinen geht, ist sie oft dabei.

Dennoch stehe er »ständig mit einem Bein im Knast«, sagt er nicht ganz ohne Stolz. Der Bayer liegt mit einer mächtigen Institution im Clinch: der Industrie- und Handelskammer (IHK). Seit Jahren weigert er sich, die Mitgliedsbeiträge zu zahlen. »Wenn es sein muss«, sagt er trotzig, »gehe ich sogar in Haft.« Britzelmair ist kein Einzelfall. Mehr als 100 000 Firmen, so schätzen Kenner der Szene, bleiben ihren Handelskammern mittlerweile die Mitgliedsbeiträge schuldig. Einige aus Geldnot, aber immer mehr aus Überzeugung.

Er sei nicht gegen Kammern an sich, sagt Kai Boeddinghaus, der in seinem Reisebüro in Kassel den bundesweiten Kampf organisiert. »Wir wehren uns gegen den gesetzlichen Zwang, Mitglied in einer Industrie- und Handelskammer zu sein«, stellt er klar. »Ständig mahnen die IHK-Spitzen bei der Politik Reformen an«, sagt

Boeddinghaus, »nur im eigenen Haus beharren sie auf uralten Relikten.«

Für Krach sorgen nicht nur die Zwangsbeiträge. Mittlerweile geht es um mehr:

* die verkrusteten Strukturen der Kammern sowie deren oft völlig intransparentes Finanzgebaren,

* dubiose Geschäfte und Missmanagement mit den Zwangsbeiträgen der Kammermitglieder,

* die Selbstbedienungsmentalität einiger IHK-Bosse.

Beispiel Kassel: Rund 780 000 Euro aus Kammerbeiträgen, fast sieben Prozent ihres Etats, hatte die dortige IHK bei der isländischen Kaupthing-Bank angelegt. Nach dem Zusammenbruch des Instituts muss die Kammer das Geld nun abschreiben. Eine neue Richtlinie soll dafür sorgen, dass die Funktionäre das Kammervermögen künftig weniger riskant anlegen.

Beispiel Heilbronn: Der dortige Hauptgeschäftsführer Heinrich Metzger ließ sich 2007 ein Arbeitgeberdarlehen von 100 000 Euro auszahlen, weil er als Privatmann ein Grundstück kaufen wollte. Dabei hatte er unter anderem vergessen, die Zustimmung der IHK-Vollversammlung einzuholen.

Erst als Rechnungsprüfer monierten, dass das Darlehen weder entsprechend genehmigt war noch im Wirtschaftsplan auftauchte, holte er die Zustimmung im Dezember 2008 nachträglich ein. Gerade mal 28 von 42 Mitgliedern stimmten dafür.

Die »moralische Tragweite einer solchen Kreditgewährung« habe er nicht gesehen, räumte Kammerpräsident Thomas Philippiak ein. Kürzlich machte sich Metzger dafür stark, dass die IHK den Ausbau eines Sportflughafens mit 150 000 Euro unterstützt. Geschäftlich genutzt wird der Flughafen vor allem von der Firma, an der wiederum Kammerpräsident Philippiak beteiligt ist. Zufall? Ein Dankeschön?

Kritiker solcher Praktiken legen sich mit einer mächtigen Institution an. Insgesamt 80 Industrie- und Handelskammern mit rund 7500 Beschäftigten gibt es in Deutschland - angeführt jeweils von einem hochdotierten Hauptgeschäftsführer, mehreren Bereichsleitern und einem ehrenamtlichen Präsidenten. Als eine Art Paralleluniversum kontrollieren sie unter anderem die Azubi-Ausbildung oder stellen - gegen Gebühr - Ursprungszeugnisse und andere Bescheinigungen aus. Über allem thront der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit fast 200 Mitarbeitern in Berlin, der die Gesamtinteressen von 3,6 Millionen Gewerbetreibenden - vom Taxifahrer bis zum Weltkonzern - vertreten soll. Acht Jahre lang war Ludwig Georg Braun das Sprachrohr der obersten IHK-Instanz. Seit Ende März fungiert der Elmshorner Müsli-Mischer Hans Heinrich Driftmann (Kölln-Flocken) als Nachfolger.

Sie alle berufen sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1956, das trotz unzähliger Prozesse und Initiativen bis heute im Kern Bestand hat: das »Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern«. Danach sollen die Kammern nicht nur »durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden unterstützen und beraten«. Sie haben auch die Pflicht, »für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns zu wirken«.

Eine Aufgabe, die manche IHK-Bosse in eigener Sache nicht allzu ernst nehmen. Und das erregt zunehmend die Basis: »Die Institution IHK hat einen schweren Imageschaden«, konstatiert Wolfgang Ihde, der bei den Wahlen zur Vollversammlung der regionalen IHK Kiel direkt gegen Driftmann antrat - und mehr Stimmen bekam als der später zum DIHK-Chef Gekürte. »Das Vertrauen, das in die Kammern gesetzt wurde«, sei »zu häufig missbraucht« worden, glaubt Kerzenfabrikant Ihde.

Kräftig geschürt wird das Unbehagen durch die Geheimniskrämerei etlicher Kammern. Nicht einmal externe Rechnungsprüfer sollen Zugang bekommen. So wehrt sich die IHK Augsburg ausdauernd gegen eine Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH). Das sei »unnützer bürokratischer Aufwand«. Jede IHK werde schon von der in Bielefeld ansässigen Rechnungsprüfungsstelle der Kammern überwacht. Der ORH hält dagegen. Da eine IHK nicht pleitegehen könne, hafte »am Ende der Steuerzahler, wenn etwas schiefgeht«, heißt es. Deshalb könne die IHK »nicht selbst bestimmen, was und wie geprüft wird«.

Inzwischen beschäftigt der Fall das Bundesverwaltungsgericht. Und die Debatte ist nicht nur theoretisch-juristischer Natur. Das belegt der Fall der IHK Lüneburg-Wolfsburg, wo ausgeprägte Selbstbedienungsmentalität herrschte - und die ganze Kammer in Schieflage brachte.

Auslöser ist eine alte Ruhegeldsatzung, die IHK-Mitarbeitern fürstliche Pensionen von 75 Prozent ihres letzten Bruttogehalts beschert. Für die Chefs gab's üppige Sonderzahlungen. Im Laufe der Jahre entwickelten sich die Verpflichtungen zu einer Zeitbombe, denn die IHK hatte versäumt, ihre Versprechen finanziell abzusichern. »Bei der Bewertung des sich daraus für die IHK ergebenden Rückstellungsbedarfs wurde eine Finanzierungslücke von über 13 Millionen Euro ermittelt«, urteilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Erst als Ende 2006 Wolfram Klein als Hauptgeschäftsführer in Lüneburg antrat, wurde das Problem erkannt. Dem neuen Mann war schnell klar, dass man direkt auf die Pleite zusteuerte. Eilig wurden zwei externe Gutachter angeheuert, die erstaunliche Ergebnisse notierten.

Da ist von Leistungen »ohne rechtliche Grundlage« die Rede, von einer »konkret absehbaren Zahlungsunfähigkeit« und von »Versorgungszusagen ohne Beschluss des Präsidiums«. Die Bielefelder Rechnungsprüfungsstelle sei ihren Verpflichtungen »fahrlässig nicht in der erforderlichen Art und Weise nachgekommen«.

Besonders krasse Einzelfälle gieriger Manager listeten die Gutachter namentlich auf. So war etwa einem ehemaligen Mitarbeiter »rechtswidrig« eine Summe von weit über 100 000 Euro zugeschanzt worden. Insgesamt beliefen sich die »Überzahlungen in der Vergangenheit« auf rund drei Millionen Euro.

Das IHK-Präsidium wollte die Affäre schnell vom Tisch haben. Im September 2007 sollte Klein für die schnelle und geräuschlose Beseitigung des Problems eine »Erfolgsprämie« von 240 000 Euro erhalten. Klein lehnte die gewünschte Art der Sanierung jedoch ab - und bekam die Kündigung: wegen »Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses«. Seither kämpft er vor Gericht gegen den Rausschmiss.

Auch der DIHK in Berlin, die Spitze im Kammer-Universum, ächzt unter der Last alter Pensionszusagen. Und auch dort geschah Merkwürdiges. So ließ sich der DIHK 2002 von den regionalen Kammern ein »zinsloses, zeitlich nicht befristetes Darlehen« von knapp fünf Millionen Euro auszahlen, weil er damals aus verschiedenen Gründen ziemlich klamm war.

Ob er das Geld zurückzahlen wollte, konnte der Dachverband praktischerweise selbst entscheiden. »Wenn die DIHK-Vollversammlung beschließt, auf die Rückzahlung möge verzichtet werden, wird dieses Darlehen in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt«, hieß es in Beschlussvorlagen. So kam es auch: 2005 und 2006 verzichteten die Regionalkammern auf die Rückzahlung, obwohl die Bilanzen des DIHK Gewinne auswiesen. Der Beschluss löste eine Welle der Empörung aus. Kammerkritiker in ganz Deutschland reichten Anzeigen gegen ihre Kammern ein.

Vor wenigen Wochen nun traf die Staatsanwaltschaft Berlin, bei der die Verfahren gebündelt wurden, eine für die Kammern peinliche Entscheidung: Durch die Sonderleistungen an den DIHK hätten sie »gegen die haushaltsrechtlichen Vorschriften verstoßen«, heißt es. Deshalb sei »das Verhalten der Beschuldigten pflichtwidrig im Sinne der Untreue«. Trotz der klaren Einschätzung stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Den Beschuldigten sei vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen.

DIHK-Justitiar Jürgen Möllering lobt die Entscheidung. Das Verfahren sei »zu Recht eingestellt worden«. Kammerkritiker jedoch wollen jetzt Widerspruch einlegen.

Lange hat die IHK-Basis ihren Frust in sich hineingefressen und die Kammern durch Nichtbeachtung bei den Wahlen bestraft. Dass es auch anders geht, zeigt der Fall Schwerin. Dort sorgte der Plan der Kammer, einen 14 Millionen Euro teuren Verwaltungsneubau mit Blick auf den See und das Schloss zu bauen, für Unmut.

Die Anführer des Protests ließen es nicht bei Worten, sondern stellten sich zur Wahl für die IHK-Vollversammlung. Die Sensation: Im Dezember wurde die komplette alte Führungsgarde abgewählt. Jetzt haben fünf Reformer das Sagen.

BEAT BALZLI, KLAUS-PETER KERBUSK

* Mit Kanzlerin Angela Merkel bei Brauns Verabschiedung am 26. März in Berlin.

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