STEUERN Rat vom Onkel
Vom Steuerzahlen hält Franz Konz gar nicht viel. Was er und seine deutschen Mitbürger alles dem Finanzamt abliefern müssen, meint der ehemalige Steuerinspektor der Oberfinanzdirektion Köln, »geht auf keine Kuhhaut«.
Also, lehrt der Mann, soll sich jeder vorm Steuerzahlen drücken, wo immer es geht. Für Konz, 59, ist die Hauptsache, daß das Finanzamt so wenig wie möglich kriegt. Steuern gehören für ihn zu »den erlaubten Fällen des Raubes":
So wie der Rheinländer denken offenbar viele: Sein Ratgeber »1000 ganz legale Steuertricks« _(Franz Konz: »1000 ganz legale ) _(Steuertricks. Für alle, die zuviel Lohn- ) _(und Einkommensteuer zahlen«. Droemersche ) _(Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf., ) _(München; 576 Seiten; neun Mark. )
ist zu einem der größten Sachbuch-Erfolge der letzten Jahre geworden. 740000 Exemplare wurden bislang verkauft.
Mit der zunehmenden Steuerverdrossenheit allein ist der Erfolg des Buches nicht zu erklären. Es gibt eine ganze Reihe von Steuerratgebern, die sich mal recht, mal schlecht verkaufen. Doch der Konz-Führer durch den Steuerdschungel ist anders: unterhaltsamer und pfiffiger.
Wo andere Autoren dröge und belehrend daherkommen, tritt in dem Knaur-Ratgeber ein ganz anderer Experte auf. Beharrlich nennt er sich »Onkel Konz«, flapsig erklärt er die spröde Materie und macht sich gern über den Fiskus lustig.
Manche Konz-Empfehlungen sind wohl beim Finanzamt nicht durchzusetzen. Bei vielen Tips aber läßt sich tatsächlich Steuer sparen: Das sind zumeist Ratschläge, die hart an der Grenze liegen. Ein typischer Konz-Einfall ist beispielsweise der Trick mit den Ausbildungs-Freibeträgen.
Wenn ein Kind über 18 Jahren Schüler oder Student ist, gewährt das Finanzamt einen Freibetrag von 1200 Mark jährlich. 2100 Mark aber können von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden, wenn das Kind auswärts untergebracht ist. Diese Bestimmung ist vorwiegend gedacht für Studenten-Eltern, deren Kind in einer fernen Universitätsstadt lebt.
Konz rät, die Verhältnisse entsprechend zu gestalten, »etwa indem Du sagst: Auswärts, das gibt eine hohe Ermäßigung! Aber wenn ich recht überlege, dann ist auswärts doch eigentlich ''aus meinem Hause'' - es muß also gar kein anderer Ort sein. Weil ich bei mir zu Hause aber so beengt bin, miete ich bei meiner ein paar Straßen weiter wohnenden Schwester, Mutter oder Schwiegermutter meinem studierenden Kind in deren Wohnung ein Zimmer. Da ist''s übrigens ruhiger, und es ist auch ganz gern dort. Und schon gibt''s 2100 DM«!
Eingestreut zwischen solche Tips sind Seitenhiebe auf das chaotische Steuerrecht mit seinen vielen widersinnigen Bestimmungen.
Ganz vergnügt zitiert Konz beispielsweise eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Nach Ansicht der höchsten deutschen Finanzrichter kann ein Arzt, nicht aber ein Architekt die Anschaffungskosten für einen weißen Kittel steuermindernd von seinem Einkommen absetzen. »Warum?« fragt Konz, »weil Ärzte noch nicht genug verdienen und weil beim Architekten nicht klar getrennt werden könnte, wann er den Kittel beruflich und wann er ihn privat benutzt. Hast Du schon mal einen Architekten mit ''nem weißen Kittel sein Bier trinken sehen?«
Wenn es darum geht, dem Finanzamt ein paar Mark zu entreißen, entwickelt »Onkel Konz« einen beachtlichen Einfallsreichtum. Er hat für fast jeden etwas, für Eigenheimbesitzer, Rentner, Geschiedene.
Für »Büfettiers, Kellner, Serviererinnen, Kassierer, Schaffner und Geldbriefträger« hält Konz den Trick mit dem Manko bereit. Fehlbeträge in der Kasse, die vom Arbeitgeber nicht ersetzt werden, sind als Manko-Gelder abzugsfähige Werbungskosten. Das steht in jedem gewöhnlichen Ratgeber. Nur, so weiß Konz, »wenn man sie einfach dem Finanzamt in einer Summe präsentiert, dann zucken die Beamten lässig mit der Schulter«.
Der Autor rät, wie der Nachweis zu erbringen ist: immer auf einem kleinen Kalender bei jeder Abrechnung die Fehlbeträge vom Chef oder von einem Kollegen bestätigen lassen. »Jeden zweiten Tag um die 10 DM Manko und jeden dritten Tag an die 5 DM mehr, das sind bei 200 Arbeitstagen im Jahr etwa 700 DM Minus.«
Ein intelligenter Kellner kapiert den Ratschlag und greift sich hin und wieder einen Zehner oder Zwanziger aus der Kasse, den er sich dann bei Arbeitsschluß als Fehlbetrag quittieren läßt.
Ganz offen darf Konz so etwas nicht empfehlen - weil, wie er an anderer Stelle schreibt, »Onkel Konz nicht eine Klage wegen Beihilfe zur Steuerumgehung am Hals haben möchte«. Da hat der Autor nämlich schon böse Erfahrungen gemacht.
Wegen diverser Delikte, vor allem wegen Aufforderung zur Steuerhinterziehung, war Konz 1962 zu 17 Monaten Gefängnis und 12000 Mark Geldstrafe verurteilt worden.
Erschwerend kam für den Richter seinerzeit hinzu, daß Konz auch Steuerfahnder beleidigt hatte. In seiner Broschüre »Wie schütze ich mich bei (bzw. gegen) Steuerfahndung und Betriebsprüfung?« hatte er Steuerfahnder mit »Eunuchen« verglichen und geschrieben: »Ihre widerwärtige Beschäftigung hat charakterlich abgefärbt.«
Wenn der Bestsellerautor inzwischen auch etwas vorsichtiger geworden ist, so steht er doch nach wie vor auf dem Standpunkt, daß gegenüber den Steuerbehörden manchmal Notwehr angebracht sei.
Zum Mogeln fordert er nicht mehr auf, jedenfalls nicht mehr so offen wie früher. An einer Stelle seines Buches erörtert er eine nicht ganz legale Gestaltungsmöglichkeit und bemerkt dazu: »Ich als Verfasser dieses Buches würde es nicht tun und kann Dir auch nicht dazu raten. Was ich als Privatmann tun würde, falls ich selbst an Deiner Stelle stünde, das weiß ich allerdings nicht.«
Franz Konz: »1000 ganz legale Steuertricks. Für alle, die zuvielLohn- und Einkommensteuer zahlen«. Droemersche Verlagsanstalt Th.Knaur Nachf., München; 576 Seiten; neun Mark.