Staatsverschuldung für »Doppelwumms« Rechnungshof sieht Verstoß gegen die Verfassung

Mit rund 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung Wirtschaft und Privathaushalte unterstützen, um die Härten der Energiekrise abzufedern. Die Finanzierung bereitet manchen Fachleuten aber Kopfschmerzen.
Bundesrechnungshof: Zweifel an der Haushaltsführung

Bundesrechnungshof: Zweifel an der Haushaltsführung

Foto: Christoph Hardt / Future Image / IMAGO

Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für den 200 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm gegen die hohen Energiepreise für verfassungswidrig. »Die vorgesehene Kreditaufnahme ›auf Vorrat‹ verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit«, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss.

Diese im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt wird – aufgenommene Kredite sollen dazu dienen, ein Haushaltsminus im gleichen Jahr auszugleichen. Die Bundesregierung dagegen plant, in diesem Jahr ein Sondervermögen mit 200 Milliarden Euro anzulegen, aus dem dann bis 2024 Ausgaben etwa für eine Gaspreisbremse, für Unternehmenshilfen und andere Maßnahmen gestemmt werden.

Der Rechnungshof plädiert in seinem Bericht dafür, den Schutzschirm ohne Umwege aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren.

mik/dpa-AFX
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