Rente "Wer 45 Jahre eingezahlt hat, kann mit 65 gehen"

Arbeitsminister Müntefering beruhigt die Gemüter: Auch Menschen, die mit 65 anstatt mit 67 in den Ruhestand gehen müssen, weil ihr Arbeitsvertrag es so vorsieht, müssen keine Abzüge befürchten - vorausgesetzt, sie haben 45 Jahren lang in die Rentenkasse eingezahlt.