Rabattgesetz Schlechte Zeiten für Abmahner
Wirtschaftsminister Günter Rexrodt will das Rabattgesetz abschaffen, das den Preisnachlaß, den der Händler dem Verbraucher gewähren darf, auf drei Prozent begrenzt. Die Vorschrift aus dem Jahr 1933 behindert nach Ansicht von Rexrodt »Preiswettbewerb und neue Marktstrategien«. Geändert werden sollen auch die Zugabeverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Was einst zum Schutz der Kunden gedacht war, ernährt heute vor allem sogenannte Abmahn- und Gebührenvereine. Dahinter verbergen sich meistens versierte Rechtsanwälte, die Firmen wegen angeblich sittenwidriger Bagatellverstöße mit horrenden Honorar- und Gebührenforderungen überziehen. Zur Beseitigung der Gesetzesaltlast mußte das zuständige Bonner Ressort freilich erst gedrängt werden. Die EG-Kommission und der Europäische Gerichtshof haben die deutschen Rabatt- und Werbeverbote seit langem als Handelshemmnisse kritisiert.