Schulabschluss Stiftung Warentest warnt vor Vertragsfallen bei Abiball-Organisation

Der Abiball ist für viele junge Menschen der Höhepunkt zum Abschluss ihrer Schulzeit. Das Fest fällt oft pompös aus - und stürzt Organisatoren immer wieder in Schulden. Die Stiftung Warentest gibt Tipps.
Abiball von Absolventen des Domgymnasiums Magdeburg (Archivbild)

Abiball von Absolventen des Domgymnasiums Magdeburg (Archivbild)

Foto: Jens Wolf / DPA

Die Abiturzeit verbringen viele Schüler nicht nur mit pauken - ganze Komitees aus Abiturienten organisieren Abschlussfahrten, Abistreiche und den Abiball. Der wird häufig zu einem Fest der Extraklasse: Gefeiert wurde schon in Luxushotels und dem Kölner Fußballstadion.

Je nach Größe und Aufwand der Feier können für Saal, Musik, Essen und Trinken schnell Kosten von rund 30.000 Euro anfallen. Das Problem: Meist haben Jugendliche wenig Erfahrung damit, große Veranstaltungen zu planen. Wer auf Unterstützung von Eventagenturen setzt, sollte beim Aushandeln der Verträge vorsichtig sein, warnt die Stiftung Warentest.

In der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 12/2019)  zeigt sie typische Vertragsfallen und gibt Tipps, wie sich diese vermeiden lassen. Die Stiftung Warentest bezieht sich ausschließlich auf Verträge mit Eventagenturen, doch auch bei der Organisation ohne Agentur müssen meist Verträge unterschrieben werden. Grundsätzlich lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen und sich bei der Auswahl nicht unter Druck setzen zu lassen - also nicht sofort vor Ort einfach unterschreiben.

Leistungen und Gästezahl genau festlegen

Ärger kann es zum Beispiel geben, wenn der Vertrag schwammig formuliert ist. Dann kann die Feier viel teurer werden als gedacht, oder mündlich vereinbarte Dienstleistungen können bei der Veranstaltung plötzlich fehlen. Je genauer Details festgelegt sind, umso besser. Das heißt:

  • Beginn und Ende der Feier genau definieren.
  • Die Art der Getränkeabrechnung bestimmen: Flatrate oder Einzelpreis.
  • Die Leistungen genau aufzählen. Dazu zählen Musik, Raumreinigung sowie die Speisen, die es an dem Abend geben soll. Meiden sollten Jugendliche Verträge mit Formulierungen wie "solange der Vorrat reicht".
  • Die Haftung klären: Der Veranstalter ist für die Sicherheit vor Ort und für die seiner Gäste verantwortlich. Damit Jugendliche nicht für hohe Vertragssummen haften müssen und am Ende auf einem Berg Schulden sitzen bleiben, sollte im Vertrag klar geregelt sein, wer der Veranstalter ist und wer für die Summe haftet. Idealerweise hat die Eventagentur für mögliche Schäden eine entsprechende Versicherung mit hoher Deckungssumme.
  • Die Gästezahl im Voraus der Vertragsschließung genau ermitteln, indem man eine verbindliche Kartenbestellung für Eltern, Freunde, Verwandte, Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler organisiert. Die Anzahl der Gäste sollte im Vertrag genau festgehalten werden.

Wollen Abiball-Organisatoren die Gästezahl später reduzieren, müssen sie oft mit weiteren Kosten rechnen, die sie der Eventagentur zahlen müssen. Die Anzahl um zehn bis 20 Prozent zu erhöhen, sei laut Stiftung Warentest meist ohne Aufpreis möglich. Für Hartz-IV-Empfänger zahlt das Jobcenter die Karten übrigens nicht.

kko/dpa-tmn
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren