Onlinehandel
Verbraucherschützer wollen Amazon und Ebay für fehlerhafte Produkte haftbar machen
Bei Amazon oder Ebay tummeln sich viele Drittanbieter. Für deren Angebote wollen die Plattformen aber keine Verantwortung übernehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband appelliert nun an die EU-Kommission.
Ebay-Logo: Drittanbieter hinter dem Marktplatz werden nur selten wahrgenommen
Foto: Monika Skolimowska / dpa
Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller will Onlinemarktplätze wie Amazon oder Ebay künftig beim Verbraucherschutz mehr in die Verantwortung nehmen. »Verbraucher sagen: Ich kaufe bei dem Onlinemarktplatz und nicht: Ich kaufe bei einem Anbieter in China«, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) dem »Handelsblatt«. Diese prominente Rolle von Onlinemarktplätzen müsse sich auch in ihrer Verantwortung für die angebotenen Produkte widerspiegeln.
»Onlinemarktplätze müssen für die Einhaltung von Verbraucherrechten haften, wenn sie einen beherrschenden Einfluss auf die Anbieter ausüben und keine ausreichenden Sorgfaltspflichten übernehmen«, forderte Müller. Die Chance dafür bietet laut vzbv der Digital Services Act (DSA) der EU-Kommission. Er zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft im europäischen Binnenmarkt neu auszurichten. Dazu zählt etwa eine Reform der europäischen Produktsicherheitsrichtlinie.
Es sei »höchste Zeit«, diese Richtlinie zu überarbeiten, sagte Müller dem »Handelsblatt«. Seit Inkrafttreten im Jahr 2001 hätten sich Vertriebswege und Verbraucherpräferenzen fundamental gewandelt. Die Richtlinie müsse die gewachsene Bedeutung von Onlinemarktplätzen bei der Einfuhr von unsicheren und gefährlichen Produkten anerkennen. »Hierfür müssen Onlinemarktplätze rechtlich als Akteure in der Lieferkette definiert werden und somit mitverantwortlich für die Sicherheit der auf ihrer Plattform gehandelten Produkte sein.«