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Neue Kennzeichnungspflicht Autohändler müssen künftig CO₂-Ausstoß realistischer ausweisen

Für den Verkauf von Autos gilt künftig ein neues Label. So sollen Kunden besser erfahren, wie viel Sprit die Autos verbrauchen und mit welchen CO₂-Kosten zu rechnen sind.
Ein Prozentzeichen klebt auf der Scheibe eines Autos

Ein Prozentzeichen klebt auf der Scheibe eines Autos

Foto: Sebastian Gollnow/ dpa

Auto-Händler müssen künftig transparenter über Sprit-Verbrauch oder CO₂-Ausstoß von Neuwagen informieren. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht in Verkaufsräumen und im Internet tritt an diesem Freitag in Kraft, heißt es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums. Informiert werden muss nun auch über die CO₂-Kosten über die Jahre, mit denen ein Käufer rechnen muss. In Deutschland gibt es bereits eine CO₂-Abgabe, die auch in der EU insgesamt greifen soll und über die Jahre steigt.

Beim Spritverbrauch müssen die Angaben sich nun mit den realistischeren weltweiten Prüfvorschriften (WLTP) decken, die seit Ende 2017 in Kraft sind. Die von der EU verlangte Umsetzung in eine Kennzeichnungspflicht scheiterte in Deutschland aber bisher.

Neuwagen-Interessenten müssen der Verordnung zufolge die Infos ab Mai in Verkaufsräumen und im Internet sehen können. Bei Print-Werbung in Zeitungen oder Zeitschriften sind sie ab August Pflicht. Verständigt haben sich auf das neue Pkw-Label Verkehrs-, Umwelt- und das federführende Wirtschaftsressort. »Das neue Pkw-Label informiert über die Energiekosten und erstmals auch über die CO₂-Kosten der Fahrzeuge«, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). »Die verbesserte Kennzeichnung ermöglicht eine informierte Kaufentscheidung, die das Klima schützt und den Geldbeutel schont.«

Kosten des CO₂-Preises für zehn Jahre

Neben den Verbrauchswerten nach dem realistischeren WLTP-Prüfverfahren und dem CO₂-Ausstoß wird auch ein neues Label zu den Effizienzklassen Pflicht. Die Fahrzeuge werden dabei von A (kein CO₂-Ausstoß, grün) bis G (hohe Emissionen, rot) eingeteilt. Bei der Klassen-Einteilung wird nur der CO₂-Ausstoß berücksichtigt. Anders als bisher spielt das Gewicht keine Rolle mehr. Bisher konnte etwa ein schwerer SUV gut abschneiden, weil sein Verbrauch im Verhältnis zum Gewicht vergleichsweise niedrig war.

Mehr Informationen wird es auch bei sogenannten Plug-In-Hybriden geben, also Autos sowohl mit elektrischem wie mit fossilem Antrieb. Einmal ist hier eine Klasseneinstufung wie bisher zum Verbrauch beim Mischbetrieb vorgesehen. Zum anderen muss aber auch die Klasse für einen reinen Verbrenner-Betrieb ausgewiesen werden. Dies trägt dem Erfahrungswert Rechnung, dass viele dieser oft schweren und als Dienstwagen genutzten Fahrzeuge ausschließlich mit Benzin oder Diesel betankt werden.

Neu sind auch Kosten-Angaben über die nächsten zehn Jahre, die aufgrund des steigenden CO₂-Preises erwartet werden. Da das Ausmaß des Anstiegs aber unsicher ist, werden dafür drei Szenarien (hoch, mittel, gering) unterstellt und für eine Fahrleistung von 15.000 Kilometer im Jahr ausgewiesen.

hej/Reuters