Rabattschlacht beim Onlineshopping Black Friday - so shoppt man schlauer

Bald ist Black Friday, der Auftakt für das Weihnachtsgeschäft - und für die krasseste Rabattschlacht des Jahres. Wer sich allzu leicht verführen lässt, macht selbst da ein schlechtes Geschäft.
Weihnachtsgeschäft: Süßer die Rabatte nie klingen

Weihnachtsgeschäft: Süßer die Rabatte nie klingen

Foto: Andreas Lander/ picture alliance / dpa

Ja doch, Weihnachten ist erst in fünf Wochen. Aber schon jetzt wird traditionell ein Großteil der teuren Weihnachtsgeschenke gekauft. Die Onlinehändler befeuern das und brechen rund um den Black Friday am 23. November eine große Rabattschlacht vom Zaun: Amazon, Otto, Conrad oder Cyberport - und hunderte anderer Shops.

Im Onlinehandel sind das die umsatzstärksten Tage des Jahres. Der stationäre Handel zieht allmählich nach. In den USA - daher kommt der Black Friday - bietet ein Feiertag in dieser Woche die Chance zum verlängerten Wochenendshopping. Den haben wir hierzulande nicht, weshalb viele Händler das Shoppingevent bei uns inzwischen über eine gute Woche hinziehen.

So lange bombardieren sie uns mit allerlei Anglizismen. Da wäre die "Cyberweek", die schon am Montag vor dem Black Friday startet, dann das "Cyber Weekend" und schließlich der Montag danach, der sogenannte "Cyber Monday". Wenn sie also teure Dinge günstig kaufen wollen, bieten diese Tage gute Gelegenheiten. Nicht 90 Prozent, aber bis zu 30 Prozent betrugen in vergangenen Jahren die Rabatte auf Fernseher, Smartphones und andere teure Technik. 

Schlauer shoppen

Aber gibt es da wirklich alle teuren Gadgets günstig? Beim Blick auf die Preise des Black Friday 2017 habe ich in der Preissuchmaschine Idealo durchaus teure Fernseher von LG gefunden, die an dem Tag tatsächlich 500 Euro billiger waren als im Schnitt der Weihnachtszeit. Aber auch Tablets, die 80 Euro teurer waren. Also Augen auf beim Geschenkekauf!

Hier meine Tipps für die Schnäppchenjagd:

Regel 1: Kaufen Sie nur, was sie wirklich verschenken wollen. Machen Sie einen Plan auf dem steht, welches Geschenk für welchen ihrer Lieben gedacht ist. Und fahnden Sie dann gezielt danach. Lassen Sie sich nicht verführen von all den vielen Angeboten am Wegesrand, oft versehen mit dem Hinweis, "Angebot läuft gleich aus". Seien Sie andererseits nicht zu wählerisch bei Nebensächlichkeiten wie Ausstattung und Farbe. Je enger sie sich auf das konkrete Handy, den konkreten Fernseher und die neue Kamera festgelegt haben, desto schwieriger wird das mit den Schnäppchen.

Regel 2: Ihr Geschenk soll ja hochwertig sein. Vergleichen Sie also auch bei Weihnachtsgeschenken die Qualität. Manche Tech-Tester wie c't, Chip, test.de oder Computerbild veröffentlichen um diese Jahreszeit besonders viele Reports. Auch auf die Nutzerbewertungen lohnt es sich zu achten.

Lassen sie sich aber nicht veräppeln und beherzigen Sie ein paar Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Nutzerbewertungen: Lesen Sie zunächst die negativen Einschätzungen, vor allem geht es ja um die Warnung vor Reinfällen. Achten Sie dann darauf, ob einer der Nutzer besonders viele Bewertungen abgibt, das sollte sie skeptisch machen. Auch gleichlautende Formulierungen bei mehreren Nutzerkommentaren sind kein gutes Zeichen - da trickst jemand. Mehr Bewertungen insgesamt hingegen erhöhen die Vertrauenswürdigkeit der Ergebnisse .

Regel 3: Vergleichen Sie auch um den Black Friday herum immer die Preise. Selbst Rabatte von 50 Prozent auf die unverbindliche Preisempfehlung müssen kein Schnäppchen sein. Setzen sie nebenher eine Preissuchmaschine ein und vergleichen Sie den Preis am Produkt mit dem dort ermittelten besten Preis im Netz . Wenn Sie vor Ort shoppen gehen, nutzen sie günstige Onlinepreise, um mit den Händlern zu feilschen. Viele Filialleiter dürfen beim besten Onlinepreis mitgehen, wenn Sie den mitbringen. Inhabergeführte Läden haben noch mehr Spielraum. Und wenn Ihnen der Laden vor Ort wichtig ist, entscheiden Sie vorab, welchen Aufschlag Ihnen der Service wert ist.

Regel 4: Achten Sie auf Ihr Rückgaberecht. Normal ist im Onlinehandel eine Spanne von zwei Wochen. Die Rückgabe ist denkbar einfach: Sie müssen nur den Widerruf des Kaufs ausdrücklich erklären, einfach zurückschicken am besten in Originalverpackung, aber nicht notwendig darin . Das geht also auch, wenn Sie in der folgenden Woche das gleiche Produkt zu einem deutlich günstigeren Preis sehen. Im Prinzip kann der Onlinehändler verlangen, dass Sie die Retoure bezahlen. Doch manche Onlinehändler verzichten auf dieses Recht.

Doch zwei Wochen sind zu knapp, wenn der Beschenkte nach Weihnachten umtauschen möchte. Viele Händler bieten (nicht nur zum Black Friday) längere Umtauschfristen an. Damit können Sie manchmal noch nach Weihnachten tauschen. Auch im stationären Handel ist um Weihnachten herum der Umtausch oder die Rückgabe normalerweise problemlos. Lassen sie sich vor dem Bezahlen die Fristen zusichern, sodass Sie unerwünschte Geschenke wirklich wieder loswerden.

Wichtig zu wissen: Wenn der Onlinehändler freiwillig eine längere Umtauschfrist anbietet, gelten nicht mehr die gesetzlichen Regeln. Es ist ein Kulanzangebot. Das kann dann bedeuten, dass die Rücknahmebedingungen strenger sind.

Regel 5: Kaufen Sie keine unnötigen Versicherungen und Garantieverlängerungen rund um das Geschenk . Der Händler ist nach europäischem Recht zwei Jahre für die Gewährleistung verantwortlich. Wenn also das Gerät in den ersten zwei Jahren schuldlos kaputt geht, muss sich auch der Onlinehändler um Reparatur oder Ersatz kümmern. Insbesondere in den ersten sechs Monaten haben es die Kunden leicht, weil der Händler nachweisen muss, dass Sie etwas falsch gemacht haben, will er Reparatur oder Ersatz verwehren. Danach dreht sich die Beweislast um, dann lohnt es sich manchmal, sich direkt an den Hersteller zu wenden und dort die Garantie geltend zu machen.

Was sich nicht lohnt, sind Garantieverlängerungen. Die sind in der Regel zu teuer oder zu eingeschränkt. Im Einzelfall merken das Kunden, weil der Versicherer wegen einer Klausel dann doch nicht zahlt. Wie ungünstig diese Verträge sind, kann man daran sehen, dass weniger als die Hälfte der Beiträge, die Versicherer für Garantieverlängerungen bei den Kunden einnehmen, für Schäden wieder ausgezahlt wird .

Zum Autor
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Micha Kirsten / Finanztip

Hermann-Josef Tenhagen, Jahrgang 1963, ist Chefredakteur von »Finanztip« und Geschäftsführer der Finanztip Verbraucherinformation GmbH. Der Geldratgeber ist Teil der Finanztip Stiftung. »Finanztip«  refinanziert sich über sogenannte Affiliate-Links, nach deren Anklicken »Finanztip« bei entsprechenden Vertragsabschlüssen des Kunden, etwa nach Nutzung eines Vergleichsrechners, Provisionen erhält. Mehr dazu hier .

Tenhagen hat zuvor als Chefredakteur 15 Jahre lang die Zeitschrift »Finanztest« geführt. Nach seinem Studium der Politik und Volkswirtschaft begann er seine journalistische Karriere bei der »Tageszeitung«. Dort ist er heute ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Genossenschaft. Auf SPIEGEL.de schreibt Tenhagen wöchentlich über den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld.

Regel 6: Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass Sie keine Geschenke auf Pump kaufen sollten. Auch hier ist die Versuchung groß: Einige Händler bieten Ihnen teure Geschenke mit einem Kredit, einer 0-Prozent-Finanzierung und obendrein einer Restschuldversicherung an. Diese Kombination ist in anderen europäischen Ländern sogar verboten.Lassen Sie die Finger davon . Verbringen Sie lieber die Zeit, die Sie sonst für solche Kredite arbeiten müssten, mit Familie und Freunden.

Und nun viel Spaß beim Schenken!

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