Bundesgerichtshof Vermieter dürfen lebenslanges Wohnrecht nicht antasten

Bundesgerichtshof
Foto: DPADer Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz langjähriger Mieter bei kommunalen Immobilienverkäufen gestärkt. Sichert die Stadt Mietern im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht zu, macht das eine Kündigung durch den Käufer unmöglich. Der Mieter könne sich im Streit mit dem Vermieter direkt auf die Klausel berufen, entschieden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Mittwoch in einem Streitfall aus Bochum (Az. VIII ZR 109/18).
Dort hatten Mieter nach 37 Jahren in ihrer Wohnung die Kündigung bekommen. Die Stadt hatte das Siedlungshaus 2012 veräußert. Früher hatte es einem Bergwerksverein gehört. Im Kaufvertrag verankerte sie das lebenslange Wohnrecht und behielt sich den Rückkauf vor, sollten die neuen Eigentümer trotzdem kündigen.
Die neuen Vermieter waren der Auffassung, dass sich die Mieter darauf nicht berufen können. Laut BGH haben diese aufgrund der Klausel aber sehr wohl eigene Rechte gegenüber dem Käufer.