Hermann-Josef Tenhagen

Corona-Hilfen Worthülsen für Soloselbstständige

Hermann-Josef Tenhagen
Eine Kolumne von Hermann-Josef Tenhagen
Die Regierung hat viele finanzielle Hilfen für Corona-Geschädigte ins kommende Jahr verlängert. Für Soloselbstständige gibt es bisher nur warme Worte. Wie es besser wäre - und was Sie tun können.
Foto: Jörg Carstensen / DPA

Weit mehr als zwei Millionen Erwerbstätige hierzulande sind Chef, aber sie haben gar keine Mitarbeiter. Soloselbstständige nennt man das. Das Spektrum reicht von der Unternehmensberaterin über den Musiker bis zum Rechtsanwalt, von der Pädagogin über die Grafikerin und die Landwirtin bis zum Wandergesellen.

Bei den Hilfen, die der Staat in Zeiten von Corona darbenden Unternehmen anbietet, fallen diese Menschen und Firmen schnell hinten herunter. Soforthilfen und Überbrückungshilfen sollten aus Sicht der Bundesregierung immer nur helfen, die betrieblichen Fixkosten zu decken.

Die betrieblichen Kosten von Soloselbstständigen liegen aber häufig eher im privaten Bereich und sind eher niedrig: Man denke etwa an die Software-Entwicklerin oder den privaten Musiklehrer, die von zu Hause aus arbeiten. Sie müssen weder eine Lagerhalle mieten, noch einen Kleintransporter leasen. Was ihnen in der Krise wegbricht, sind die Honorare, aus denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die Betroffenen sagen gern Unternehmerlohn.

Diese Soloselbstständigen können sich nicht selbst in Kurzarbeit schicken - und sich so über die kritische Zeit retten. Nicht nur der FDP-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart in Düsseldorf hatte die Schwierigkeiten für Soloselbstständige in den vergangenen Monaten moniert und versucht, Hilfsprogramme der Bundesregierung großzügig auszulegen. Andere Bundesländer, vor allem Berlin, aber in kleinerem Maße auch Bayern, Hamburg, Thüringen und Baden-Württemberg, hatten bei Soloselbstständigen tatsächlich Soforthilfen zum Lebensunterhalt gezahlt. Zu den lautstärksten Kritikern der restriktiven Regierungspolitik gehört die Gewerkschaft Ver.di.

Im Koalitionsausschuss am vergangenen Dienstag haben die Spitzen von Union und SPD die prekäre Lage der Soloselbstständigen immerhin gewürdigt: Sie sollen mindestens bis zum Jahresende leichter an Hartz IV kommen können. "In diesem Zuge werden wir den Zugang insbesondere von Künstlern, Soloselbstständigen und Kleinunternehmern durch eine geeignete Ausgestaltung des Schonvermögens deutlich verbessern."

Hartz mit besseren Konditionen

Mit anderen Worten, der Selbstständige soll sein Altersvorsorgekonto nicht erst plündern müssen, bevor er staatliche Hilfe bekommt - und auch nicht seine Freundin anpumpen, mit der er vielleicht zusammen in einer "Bedarfsgemeinschaft" lebt. Bislang dürfen Soloselbstständige, die Hartz IV - von den Regierenden hier gern Grundsicherung genannt  - beantragen, 60.000 Euro flüssig haben, für jeden weiteren Menschen im gleichen Haushalt noch mal 30.000. Das mag sich viel anhören, normalerweise sind bei Hartz IV für einen 40-Jährigen nur 6000 Euro erlaubt.  

Selbstständige sollten aber eigentlich viel mehr auf der hohen Kante haben: 60.000 Euro Schonvermögen statt einer Rente, das ist nichts. Bei 20 Jahren Lebenserwartung im Ruhestand sind das pro Jahr 3000 Euro. Mehr Schonvermögen fürs Alter wäre also durchaus angemessen, wenn es denn fürs Alter ist. Was heißt also "geeignete Ausgestaltung des Schonvermögens" jetzt konkret?

Das weiß auch Tage nach dem Koalitionsausschuss offenbar keiner. SPD-Sprecherin Ingrid Herden verweist angesichts des Verhandlungsergebnisses ihrer Chefs wortkarg auf das Arbeitsministerium. Dort heißt es, man sehe die Sätze in der Erklärung vom Dienstag "als Bekundung des politischen Willens". Konkretisieren könne man das nicht. CDU und Wirtschaftsministerium lassen auf entsprechende Fragen erst gar nicht von sich hören.

Die Worthülsen sind umso ärgerlicher, als im klassischen Bereich von Industrie und Mittelstand die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehr konkret sind. Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer wird von der Arbeitsagentur bis Ende 2021 an die Arbeitgeber gezahlt, und zwar erhöht mit bis zu 87 Prozent des letzten Netto, wenn denn der Arbeitnehmer Kinder hat und lange genug in Kurzarbeit ist.

Die Beschlüsses des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020

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Den Arbeitgebern werden zudem bis Mitte 2021 die Sozialbeiträge zum Kurzarbeitergeld erlassen, sie sind also bei hundert Prozent Kurzarbeit alle Kosten ihrer Mitarbeiter los. Die Milliardenrechnung für die Idee kann aus der Kasse der Arbeitslosenversicherung nicht mehr bezahlt werden. Die ist nämlich leer. Sie muss stattdessen vom Steuerzahler selbst beglichen werden, also neben den Unternehmern und Kurzarbeitern auch von der Rentnerin mit ihrer Mehrwertsteuer im Supermarkt.

Weil noch nichts so richtig feststeht außer dem deklarierten politischen Willen, lasse ich meiner Fantasie freien Lauf. Was könnte alles Gutes kommen?

Ersatz fürs Kurzarbeitergeld:

Wie gesagt, Soloselbstständige können sich, weil sie ja nicht angestellt sind, nicht selbst in Kurzarbeit schicken. Aber warum eigentlich nicht? Warum können sie keine Art Kurzarbeitergeld bekommen? Ihr Geschäft hat riesige Umsatzeinbrüche, ihre Dienstleistung dürfen sie nicht mehr anbieten. Jeweils aus nachvollziehbaren politischen Gründen. Kosmetikerinnen durften nicht arbeiten, Sänger dürfen nicht singen, Messebauer und Veranstaltungstechniker braucht gerade niemand.

Zwei Modelle für das von mir gerade ersponnene Soloselbstständigen-Kurzarbeitergeld (SOKUG) gäbe es sogar: Soloselbstständige, die als Geschäftsführer ihrer eigenen GmbH firmieren und als Angestellte auch in die Renten- und Arbeitslosenkasse eingezahlt haben, können schon heute als Angestellte Anspruch auf Arbeitslosengeld anmelden .

Prinzipiell könnten sie von ihrer "Firma" auch in Kurzarbeit geschickt werden. Der Fall ist allerdings bislang exotisch: Der angestellte Geschäftsführer darf nicht auch noch alleiniger Eigentümer der Firma sein. Und dann ist dafür auch noch "eine gesonderte Begründung gegenüber der Arbeitsagentur erforderlich", so Holger Wenk von der Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg. "Generell geht nämlich die Arbeitsagentur davon aus, dass ein Geschäftsführer, selbst wenn seine Belegschaft zu 100 Prozent in Kurzarbeit ist, voll arbeitet, um das Geschäft wieder zum Laufen zu bekommen."

Das zweite Modell umfasst Selbstständige in Heimarbeit, die tatsächlich in die Sozialkassen einzahlen müssen. Auch für sie kann der Auftraggeber nach Paragraf 102 des Heimarbeitsgesetzes klassisches Kurzarbeitergeld beantragen. Jedenfalls, wenn der Heimarbeiter zu Zweidrittel von dem Auftraggeber lebt, und die Arbeit um wenigstens 20 Prozent zurückgegangen ist. Heimarbeit kann hier Handarbeit, aber auch Software-Entwicklung heißen.

In Großbritannien haben die Finanzämter die Rettung der Soloselbstständigen übernommen. Das Modell scheint zu funktionieren: Hilfe bekommt, wer jetzt einen starken Einbruch hat, aber in den vergangenen Jahren durch solides Steuerzahlen seine erfolgreiche Selbstständigkeit nachgewiesen hat.

Ersatz für Altersvorsorge:

Soloselbstständige, die Geld fürs Alter zurückgelegt haben, sollten dieses Geld tatsächlich als Altersvorsorge deklarieren und für den Ruhestand wegsperren können. Geschützte Altersvorsorge sollte nicht nur mit Rentenversicherungen, Riester-Verträgen und Betriebsrenten möglich sein, sondern zum Beispiel auch mit der vermieteten Eigentumswohnung. Oder mit dem Depot mit Indexfonds, denn auch mit kostenarmen und marktbreiten ETFs lässt sich gut Altersvorsorge betreiben .

Immerhin für Kapitallebensversicherungen, selbst genutzte Wohnimmobilien und Rentenversicherungen könnte das heute schon so gehandhabt werden, heißt es in den "Weisungen zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung" der Bundesagentur für Arbeit für die aktuellen Fälle. In vielen Jobcentern ist diese Ausnahme aber bislang nicht angekommen.

Regeln statt Ausnahmen, an die der Gesetzgeber anknüpfen könnte, gibt es an anderer Stelle seit 2007. Damals hat der Bundestag mit einem Gesetz zum Pfändungsschutz in der Altersvorsorge festgelegt, wann Altersvorsorgeprodukte tatsächlich vor Gläubigern (auch dem Jobcenter) in Sicherheit gebracht werden können : Das Geld muss später lebenslang ausgezahlt werden, nicht auf einen Schlag. Gezahlt werden darf frühestens ab 60, das Konto darf nicht beliehen werden, der Freundin vererbt oder in einer Summe ausgezahlt werden (Paragraf 851c Zivilprozessordnung). Die Höhe ist auf aktuell maximal 256.000 Euro begrenzt.

Warum sollte man solche Kriterien nicht auch für eine Altersvorsorge mit Aktiendepot formulieren können? Aktuell werden Unterschriften gesammelt für eine entsprechende Vorsorge-Depot-Petition  an den Bundestag.

Ersatz für Überbrückungshilfe:

Hilfsweise könnte der Gesetzgeber künftig die Kosten für das Überleben des Firmeneigentümers als Betriebskosten ansehen. Denn für die Betriebskosten gibt es ja schon staatliche Unterstützung. Die Soloselbstständigen hätten damit Zugang zu den Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums. Oder die Bundesländer könnten einspringen, so wie es etwa Baden-Württemberg , NRW  und Thüringen  vorgemacht haben.

Geld ist genug da, nachdem die Regeln für die Überbrückungshilfe mit Einschaltung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern komplett bürokratisiert worden sind: Nicht mal eine von den 25 vorgesehenen Milliarden wurde bislang abgerufen. Hatten Hunderttausende Soloselbstständige und Unternehmer die unbürokratischen Soforthilfen der Regierung  im Frühjahr beantragt, liegt die Zahl der beantragten Überbrückungshilfen bei einigen Zehntausend. 

Die in Rede stehende Summe Überbrückungshilfe von maximal 9000 Euro für drei Monate für einen Soloselbstständigen mag hoch erscheinen, der Prozess ist aber weit effizienter als eine Mini-Überbrückungshilfe für Betriebskosten wie Arbeitszimmer und Tintendrucker plus ein länglicher Antrag auf Hartz IV bei der Kommune, um Brötchen kaufen und die Miete zahlen zu können. Zumal die Hilfen in jedem Fall nur Selbstständige beantragen können, die wegen Corona in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken.

Der Selbstständigenverband VGSD hat zusammen mit dem ZEW in Mannheim und der Uni Trier bei einer Befragung von 27.000 Selbstständigen im Frühjahr herausgefunden, dass unter aktuellen Bedingungen eher die Altersvorsorge angegriffen und Lebenspartner angepumpt werden, als die neue Grundsicherung überhaupt in Erwägung zu ziehen. Hinweise, wie's besser geht, können Interessierte sicher bei den Machern der sehr informativen FAQ-Seiten für Soloselbstständige bei Ver.di   finden.

Weitere Hinweise für bessere Lösungen bei Soloselbstständigen sind bestimmt nützlich. Wenn Sie die mir schicken, gebe ich Ihre Hinweise auch an das Bundeswirtschaftsministerium weiter. Sie können sich auch gleich selbst an die Parteizentralen von SPD und Union wenden.

Viele Soloselbstständige verkörpern tatsächlich heute die moderne Arbeitswelt. Die muss man auch unterstützen und gedeihen lassen, nicht nur den klassischen Betrieb. Besser als aktuell geht das auf jeden Fall - und einfacher auch.

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