EU-Urteil
Deutschland muss Schadstoffwerte für Spielzeug anpassen
Schwermetalle in Spielzeug können Kinder krank machen. Seit Jahren streitet die Bundesregierung mit der EU-Kommission um die richtigen Grenzwerte. Nun ist klar: Deutschland muss sich an die europäischen Regeln halten.
Schadstoffe in Spielzeug: Auch in Deutschland gelten die EU-Regeln
Foto: Inga Kjer/ dpa
Für Spielzeug müssen auch in Deutschland die europäischen Schadstoff-Grenzwerte gelten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-360/14 P). Konkret geht es um die drei Schwermetalle Antimon, Arsen und Quecksilber, die teils als krebserregend gelten oder zu Störungen des Nervensystems führen können. Sie können in Lacken von Holzspielzeug, in Spielsachen aus Polyester oder in Batterien stecken.
Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die eigenen Grenzwerte für diese Stoffe strenger seien als die europäischen Werte und wollte daher die deutschen Regelungen beibehalten. Die Brüsseler EU-Kommission lehnte dies ab. Deutschland zog vor das EU-Gericht und scheiterte im vergangenen Jahr in erster Instanz.
Der übergeordnete Europäische Gerichtshof entschied nun, dass dieses Urteil rechtens war. Deutschland habe nicht nachgewiesen, dass die eigenen Regelungen besseren Schutz böten. Das Urteil ist endgültig, die Bundesregierung kann dagegen nicht vorgehen.
Hintergrund des Streits sind unterschiedliche Methoden der Risikobewertung. Die deutsche Gesetzgebung bestimmt Grenzwerte unabhängig von der Konsistenz des Materials. Im EU-Gesetz wird hingegen etwa zwischen flüssigen, festen oder abgeschabten Stoffen unterschieden.
Das EU-Gericht war bei seinem Urteil im vergangenen Jahr der Darstellung der EU-Kommission gefolgt, wonach die europäischen Werte für trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien strikter sind als die deutschen Werte. In diese Kategorien fallen laut EU-Kommission zum Beispiel Kreide oder Seifenblasen.
Nur bei abgeschabten Materialien sei Deutschland strenger. Dies können zum Beispiel Bestandteile von Holzklötzen, Plastikpuppen oder Metallschaukeln sein, erläuterte die EU-Kommission.