Mehr Steuern, weniger Zollkatastrophen EU vereinfacht Onlineshopping in Übersee

Das Schnäppchen im Internet entpuppt sich mitunter als ziemlich teuer – wenn beim Versand aus China oder den USA noch zusätzliche Gebühren anfallen. Dem schiebt die EU nun einen Riegel vor.
Foto: Michael Gstettenbauer / imago images

Wer im Internet ein vermeintliches Schnäppchen entdeckt – zum Beispiel eine günstige CD von einem Händler in den USA – erlebt mitunter böse Überraschungen: Manchmal übersteigen die Zusatzkosten etwa für die Zollanmeldung den eigentlichen Warenpreis deutlich.

Dagegen geht die EU nun vor. Für Online-Einkäufe aus Nicht-EU-Staaten wie China oder den USA gelten seit Donnerstag neue Regeln. Im Kern lassen sich die Auswirkungen so beschreiben: Alles wird ein kleines bisschen teurer, weil künftig Steuern erhoben werden. Zugleich fällt aber auch das Risiko für sehr hohe Zuzahlungen weg.

Konkret bedeuten die neuen Regeln, dass in Deutschland ab sofort auch bei Waren mit einem Wert unterhalb der bisherigen Freigrenze von 22 Euro 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden. Für Bücher oder Lebensmittel fallen sieben Prozent an. Kostete beispielsweise eine CD von einem US-Versandhändler bislang 20 Euro, werden mit Steuern künftig 23,80 Euro fällig. Gesondert erhobene Zollgebühren werden weiter lediglich bei einem Wert ab 150 Euro erhoben.

Viele Händler aus Übersee nutzten die Freigrenze aus

Kundinnen und Kunden sollen über die neuen Regeln aber besser vor bösen Überraschungen geschützt werden. Wer bisher Produkte aus Drittstaaten bestellt hatte, musste teilweise mit Extrakosten für die Anmeldung beim Zoll durch das Transportunternehmen rechnen. Das soll ab sofort wegfallen und der angegebene Preis auch der Endpreis sein. Um den Unternehmen den Verkauf in andere Mitgliedstaaten zu erleichtern, können sie sich bei einem Portal registrieren, das die Erfassung und Abrechnung der Mehrwertsteuer erleichtert.

Die EU will mit den Neuregelungen verhindern, dass Händler aus Nicht-EU-Staaten ihre hiesigen Wettbewerber weiter unterbieten können. Bislang hatten Händler mit Sitz in der EU auf all ihre Waren Umsatzsteuer abführen müssen, während für Importe aus Drittstaaten die Freigrenze von 22 Euro galt. »Wir denken, dass die Verbraucher zum Teil etwas höhere Preise akzeptieren sollten. Denn sie garantieren einen fairen Wettbewerb«, kommentiert der Steuerexperte des Handelsverbands Deutschland (HDE), Ralph Brügelmann.

Die Freigrenze wurde in der Vergangenheit zudem auch für Steuerbetrug missbraucht. Einige Händler kennzeichneten Pakete so mit einem Preis von unter 22 Euro, obwohl ein viel teureres Produkt enthalten war. Damit wurde die Mehrwertsteuer nicht automatisch abgeführt. Der Zoll kam den Machenschaften nur durch Kontrollen auf die Schliche. Den Schaden für die EU-Staatskassen durch solche Schlupflöcher schätzt die EU-Kommission auf sieben Milliarden Euro jährlich.

Künftig dürfe es nicht mehr sein, »dass jemand etwas als Babyfon für fünfzehn Euro deklariert und letztlich ist ein iPhone drin«, sagt Brügelmann. Dafür brauche man aber auch mehr Kontrollen. Außerdem will die EU sicherstellen, dass die Steuern am Lieferort der Waren gezahlt werden. Dafür gilt ab sofort ein EU-weiter Schwellenwert von 10.000 Euro, ab dem Händler Mehrwertsteuer abführen müssen. Bislang hatten in jedem EU-Land einzelne Schwellenwerte gegolten. Die Steuer wird künftig nur noch mit einem Finanzamt abgerechnet und auf die EU-Staaten verteilt, in denen der Händler Umsatz gemacht hat.

beb/dpa
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