EuGH-Urteil Eierlikör darf keine Milch enthalten

Eierlikör
Foto: Arne Immanuel Bänsch/ dpaEierlikör darf laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Milch enthalten. Eine Spirituose dürfe in der EU nur dann als Eierlikör bezeichnet werden, wenn sie ausschließlich die im entsprechenden EU-Gesetz aufgeführten Bestandteile enthalte, erklärten die Luxemburger Richter. Demnach darf Eierlikör - neben dem Alkohol - lediglich Eigelb, Eiweiß, Zucker oder Honig sowie gegebenenfalls Aromastoffe enthalten.
In dem konkreten Fall hatte ein Likörhersteller ein Unternehmen aus Sachsen-Anhalt verklagt, weil dessen Eierlikör auch Milch enthält. Das Landgericht Hamburg hatte den Fall dem EuGH vorgelegt. Es wollte wissen, ob die Aufzählung der Bestandteile einer Spirituose in der entsprechenden EU-Verordnung abschließend ist.
Der EuGH entschied nun, dass eine Spirituose nur dann Eierlikör genannt werden dürfe, "wenn sie keine anderen als die in dieser Bestimmung genannten Bestandteile enthält". Könnten andere Teile zugesetzt werden, könnte dies Hersteller dazu verleiten, "zulasten eines fairen Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes billigere Bestandteile zuzusetzen".
Aktenzeichen C-462/17