Kommissionskonzept zu Gaspreisbremse Abgeordnete befürchten Subvention für private Poolbeheizung

Teile von SPD und Grünen wollen »Nachschärfungen« bei den Vorschlägen zur Gaspreisbremse. Abgeordnete verlangen nach SPIEGEL-Informationen eine absolute Obergrenze für günstiges Gas – und warnen vor dem Weiterverkauf durch Firmen.
Abdeckplane auf einem Swimmingpool in Dresden (Symbolbild)

Abdeckplane auf einem Swimmingpool in Dresden (Symbolbild)

Foto: Arno Burgi/ dpa

Am Montagmittag hat Olaf Scholz ihn offiziell überreicht bekommen: Der Abschlussbericht der sogenannten Gaspreiskommission soll der Bundesregierung Wege aufzeigen, wie sie den rasanten Anstieg der Erdgaspreise abfedern kann. Dass es über den richtigen Weg unterschiedliche Ansichten gibt, zeigte sich schon während der wenigen Wochen, welche die Kommission für ihre Arbeit hatte. Strittig war vor allem, wie zielgenau und sozial gerecht die geplanten Hilfen sind.

Hier setzt ein Forderungspapier an, das Bundestagsabgeordnete von SPD und Grünen veröffentlicht haben und das dem SPIEGEL vorliegt. Seine Unterzeichner gehören zur überparteilichen Inititative »Brand New Bundestag«, die sich selbst als »progressive politische Plattform« versteht. Die Kommissionsvorschläge loben sie als »wichtigen Schritt für eine wirksame Entlastung von Bürger*innen und Wirtschaft in der aktuellen Lage«. An zwei Stellen seien jedoch »entscheidende Nachschärfungen« notwendig.

  • Zum einen fordern die Abgeordneten, die Menge an vergünstigtem Gas nicht nur relativ, sondern auch absolut zu begrenzen. »Geschieht dies nicht, wird mit subventioniertem Gas vergleichsweise leicht einzusparender Verbrauch, beispielsweise durch die Beheizung privater Pools, aufrechterhalten«, heißt es in dem Papier. Konkret soll der Verbrauch bis 15.000 Kilowattstunden 12 Cent kosten. Der darüber hinaus soll dem Marktpreis unterliegen und somit zu »substanziellen Sparanreizen« führen. Der Vorschlag der Kommission sieht hingegen nur eine relative Begrenzung des Kontingents vor. Diese soll 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose entsprechen, die der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. »Das setzt falsche Anreize und belohnt leicht einsparbaren Verbrauch«, kritisiert die Mitinitiatorin Lisa Badum (Grüne).

Zum anderen sprechen sich die Unterzeichner für ein Verbot des Weiterverkaufs von subventioniertem Gas durch Unternehmen aus. Ein möglicher Weiterverkauf biete Unternehmen Anreize, ihre »Produktion zurückzufahren oder sogar einzustellen«, schreiben die Abgeordneten. Dadurch könnten Lieferketten gestört werden, es drohe eine »erhebliche Gefahr der De-Industrialisierung«. Zudem könnte das Gas wiederholt weiterverkauft werden, sodass »mit derselben Einheit Gas mehrfach Subventionen abgegriffen werden«, warnt die Mitinitiatorin und Baustaatssekretärin Cansel Kiziltepe, MdB, SPD).

Im Abschlussbericht heißt es hingegen, die staatlich geförderte Gasmenge könnte »das verbrauchende Unternehmen für seine Zwecke nutzen oder am Markt verwerten«. Die Streichung dieser Passage fordert in einem Sondervotum Isabella M. Weber, die als Erfinderin des Gaspreisdeckels  gilt. Auch sie sieht den Weiterverkauf als mögliche »Abschaltprämie« und warnt außerdem, der Weiterverkauf könnte die Inflation beschleunigen.

Das Papier dürfte nur ein Auftakt zu intensiven Diskussion im Bundestag sein. Im parlamentarischen Beratungsverfahren werden die Parteien versuchen, die Vorschläge der Gaspreiskommission entsprechend ihren jeweiligen Vorstellungen anzupassen.

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