Aus für Sanierungsbonus Wann sich Dämmen noch lohnt

Gut gedämmt: Die Deutschen verpacken ihre Häuser - doch lohnt sich das?
Foto: Arne Dedert/ picture alliance / dpaHamburg - Millionen Häuser in Deutschland sind alt, undicht und verheizen unnötig Energie. Die steuerliche Absetzbarkeit für Dämmung, neue Fenster und Heizungen sollte Energiesparen und Klimaschutz voranbringen. Doch die Große Koalition hat das Milliardenprogramm nun bis auf weiteres gestoppt. "Über eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung konnte im Koalitionsausschuss keine Einigung erzielt werden", heißt es in einem internen Schreiben von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann an seine Abgeordneten.
Der Bonus mit einem Volumen von einer Milliarde Euro im Jahr sollte rückwirkend ab Januar gelten, bis zu 25 Prozent der Sanierungskosten sollten absetzbar sein. Das scheiterte nun an Finanzierungsfragen.
Was heißt das für Hausbesitzer und Mieter? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Lohnt sich die energetische Gebäudesanierung nicht mehr?
Das hängt stark vom Einzelfall ab. "Es kommt auf das einzelne Gebäude und die einzelne Lebenssituation an", sagt Energieexpertin Corinna Kodim vom Immobilienbesitzer-Verband "Haus und Grund". Allerdings hat sich die Sanierung für viele Immobilienbesitzer schon bisher kaum oder gar nicht gerechnet. Nun verschlechtern sich die Rahmenbedingungen:
Die geplante steuerliche Förderung in Höhe von 10 bis 25 Prozent ist gestrichen. "Das macht schon bei solchen Investitionen einen großen Unterschied", sagt Energieexpertin Birgit Holfert vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Auch sind die Energiepreise zuletzt gesunken. Heizöl ist 2014 fast 40 Prozent billiger geworden. Gas und Strom kosten vielerorts ebenfalls weniger als vor einem Jahr. Hält der Trend an, dauert es länger, bis sich Energiesparmaßnahmen bezahlt machen - im schlimmsten Fall Jahrzehnte. Gerade ältere Menschen haben dann kaum oder nichts mehr von den Sparmaßnahmen. Für eine kreditfinanzierte Sanierung sprechen allerdings die derzeit niedrigen Zinsen.
Welche Maßnahmen sind nun häufiger unwirtschaftlich?
Vor allem teure Sanierungsprojekte wie Fassadendämmung und Fensteraustausch. Beispiel Hauswand: Eine Dämmung kostet laut Verbraucherzentrale etwa 15.000 bis 25.000 Euro. Sie amortisiert sich oft erst nach 15 bis 30 Jahren.
Doch dann muss das Material unter Umständen schon wieder ausgetauscht werden. "Der Amortisationszeitraum hätte sich mit der Steuergutschrift um drei bis fünf Jahre verkürzt", sagt Holfert. Erst dadurch wären aufwendige Arbeiten in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll gewesen.
Welche energiesparende Investitionen sind noch sinnvoll?
Es gibt eine Reihe günstiger und einfacher Maßnahmen, die den Energieverbrauch in vielen Häusern senken. Zuallererst sollten Hausbesitzer sicherstellen, dass ihre Heizungsanlage richtig eingestellt ist ("hydraulischer Abgleich") und die Ventile richtig arbeiten.
Oft liefern auch Brennwertheizungen nicht, was sie versprechen, weil sie falsch eingestellt sind. In vielen Fällen lohnt sich eine neue, sparsame Heizungspumpe. Heißwasser-Rohre lassen sich mit Schaumstoffhüllen aus dem Baumarkt isolieren.
Vergleichsweise wenig Fachwissen ist auch erforderlich, um die oberste Geschossdecke abzudichten. "Wer dort Dämmmatten auslegt, hat oft schon viel gespart", sagt Holfert. Insgesamt ließen sich mit kleinen Maßnahmen bis zu 25 Prozent Energiekosten sparen. In zugigen Altbauten seien sogar 50 Prozent drin, sagt Haus-und-Grund-Expertin Kodim: "Es gibt kleine Maßnahmen, die sich bei vielen Gebäuden lohnen."
Was tun, wenn mit der Sanierung schon begonnen wurde?
Einen Anspruch auf die steuerliche Förderung gibt es nicht - schließlich war das Gesetz noch nicht verabschiedet. "Ankündigungen von Politikern in den Medien sind kein Grund loszulegen", sagt Kodim. Die Erfahrung lehre immer wieder, dass solche Gesetzesvorschläge scheitern können.
Ärgerlich sei das allemal: "Hausbesitzer brauchen einen sicheren Rahmen, auf den sie sich verlassen können. Es ist schlimm, dass der so häufig geändert wird."
Sollten Besitzer mit Sanierungsvorhaben warten, bis neue Förderungen geplant sind?
Das wäre eine riskante Wette. Zwar plant die Regierung nun, die einschlägigen KFW-Förderprogramme auszubauen. Doch abzuwarten, bis die Politiker sich endgültig einigen, könnte teuer werden. Wer mit Baumaßnahmen zu lange wartet, ist mit der Sanierung im nächsten Winter womöglich noch nicht fertig - und heizt fröhlich weiter den Garten.
"Ein Sanierungsvorhaben sollte auch ohne Förderung sinnvoll sein", sagt Kodim von Haus und Grund. Das Wohngefühl sollte sich verbessern, vielleicht sogar das Aussehen des Hauses. "Wenn es zusätzlich Förderungen gibt, ist das ein schönes Extra." Und diese existierten ja: bei Fassadensanierungen in Form der Kredite und Zuschüsse der KFW. Und für Blockheizkraftwerke als Zuschüsse der Behörde Bafa.
Ist das Aus für den Steuerbonus eine gute Nachricht für Mieter?
Der Bonus war nur für den selbstnutzenden Eigentümer vorgesehen, also Eigenheimbesitzer, erklärt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer und Pressesprecher beim Deutschen Mieterbund (DMB). Die Idee, dass auch Vermieter und damit Mieter von diesem Bonus hätten profitieren können, sei nie über einen Prüfauftrag hinausgekommen.
Insofern hätte der Sanierungsbonus für Mieter keine Vorteile gebracht. Der Kompromiss wäre - aufgrund der dann wegfallenden Steuerermäßigungen bei den Handwerkerleistungen - sogar schlecht für Mieter gewesen: Denn von diesen profitieren ja auch Mieter.
Die Regeln für Steuerermäßigungen bei Handwerkerleistungen, die Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nun erhalten will, sind Teil der haushaltsnahen Dienstleistungen im Einkommensteuergesetz. Diese stehen in Paragraf 35a EStG: Private Haushalte können jährlich 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkerleistungen von der tariflichen Einkommensteuer abziehen, höchstens aber 1200 Euro.
Beispiele für absetzbare Handwerkerleistungen sind etwa Reparaturen und Austausch von Fenstern, Türen, Böden, Heizungsanlagen sowie Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, die private Straßenreinigung, Schornsteinfeger- und Gartenarbeiten. Zu den absetzbaren Arbeitskosten gehören aber auch Fahrtkosten und Maschinenmieten, nicht aber Materialkosten.