Gebührenrekord Umweltschützer sollen 25.000 Euro für Widerspruch zahlen
Hamburg - Ziemlich weit nach oben hat er es geschafft, der gelernte Werkzeugmacher Michael Czupalla. Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbands wurde er nach der Wende. Im Aufsichtsrat der Sächsischen Landesbank saß er auch. Seit 2008 nun ist er auch Landrat in Nordsachsen, wo der CDU-Politiker als kleiner König gilt: Mal erteilt er trotz Widerstands in Rekordzeit die Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum. Dann verschaffte er seinem Landkreis den zweifelhaften Titel einer Müllhochburg.
Nun allerdings scheint Czupallas Absolutismus absurde Züge anzunehmen. Dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Sachsen schickte sein Amt eine Rechnung über 24.823,08 Euro. Für einen einzelnen Widerspruch der Umweltschützer. Diese erstatteten daraufhin ihrerseits Strafanzeige gegen Czupalla, wegen Betrugs.
Was war geschehen? Im vergangenen Jahr hatte sich der BUND die Genehmigung für eine geplante Schweinemastanlage in Klitzschen genauer angesehen und dagegen Widerspruch eingelegt. In einem Schreiben hatte der BUND-Landesvorsitzende Hans-Udo Weiland Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bemängelt und auf Schäden für Mensch und Umwelt hingewiesen. Dieser Widerspruch soll den BUND nun rekordverdächtige 25.000 Euro kosten.
Fehler seien ihm bei der Berechnung nicht unterlaufen, lässt Czupalla ausrichten, ein Widerspruchsverfahren sei schließlich kostenpflichtig und diese Kosten habe der BUND zu tragen.
Eigenwillige Berechnung
BUND-Landeschef Weiland hält Czupallas Arithmetik für "Gebührenterror", der nur das Ziel habe, kritische Bürger "mundtot" zu machen und ihnen zu signalisieren: "Bei Einsprüchen droht euch der wirtschaftliche Ruin." Grotesk wirkt die Summe schon deshalb, weil die gesamte Genehmigung der Mastanlage nur 16.548,72 Euro kostete.
Auch BUND-Anwalt Wolfram Günther hält die Czupalla'sche Berechnung für äußerst eigenwillig. Das Amt berechnete dem Bund einfach die eineinhalbfache Summe der Genehmigungskosten. Diese Möglichkeit sieht das Sächsische Verwaltungskostengesetz zwar vor, doch sie richtet sich an Verfahrensbeteiligte - meist etwa die Antragsteller von Baugenehmigungen.
Durch einen Widerspruch werde man aber nicht Beteiligter - "das wäre ja noch schöner", so Günther. Czupalla hätte den BUND demnach nur innerhalb seines Ermessensspielraums belangen können, und der reicht von 10 bis 5000 Euro.
Würde Czupallas Arithmetik Bestand haben, dürfte Kritik bald ein Privileg der oberen Zehntausend sein. Bei der geplanten größeren Mastanlage in Krippehna, errechnete Weiland, dürfte ein Widerspruch dann schon 75 000 Euro kosten - nebst der üblichen Auslageerstattung, die Czupalla mitberechnet. Beim Bund waren dies 2,98 Euro.