Streik beendet Fahrer von Geldtransportern erhalten kräftige Lohnerhöhung

Geldtransportmitarbeiter streiken in München
Foto: Peter Kneffel/ dpaIm Tarifstreit bei den Geldtransporterfahrern hat die Gewerkschaft Ver.di eine Lohnerhöhung erzielt. Wie beide Seiten mitteilten, hat der aufgesetzte Tarifvertrag eine Laufzeit von zwei Jahren.
In den vergangenen Tagen hatten Warnstreiks für Aufregung gesorgt. Tausende der insgesamt rund 12.000 Beschäftigten der Branche beteiligten sich seit Mittwoch an den Ausständen. Ver.di warnte vor Engpässen zum Beispiel an Bargeldautomaten. Mit dem Ende des Tages würden die Streikmaßnahmen nun aber eingestellt, teilte Ver.di mit.
Eine Einigung wurde schließlich nach 14-stündigen Verhandlungen in der Nacht zum Freitag erzielt, teilte die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) mit. Mit den Erhöhungen gingen die Arbeitgeber "weit über die Schmerzgrenze hinaus", sagte Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer der BDGW. Im Interesse der Kunden, Banken und Verbraucher sei jedoch ein rasches Ende der dreitägigen Warnstreiks angestrebt worden.
Die Auswirkungen der Streiks auf die Bargeldversorgung waren Banken und Handel zufolge dennoch gering, weil sie entsprechende Vorsorge getroffen hätten. Bei einer Fortsetzung des Ausstands hatte der Handel aber Einschränkungen befürchtet.
Nach Angaben der BDGW wurden Erhöhungen von bis zu 14,42 Prozent für den Transport und bis zu 17,15 Prozent für die Bearbeitung in den Cash-Centern vereinbart. Ver.di sprach von einem "hervorragenden Ergebnis" und machte dafür auch die hohe Beteiligung an den Warnstreiks verantwortlich. Das Tarifergebnis sei zudem ein weiterer Schritt bei der Angleichung der Löhne zwischen den Bundesländern.
Das Ergebnis ist vorläufig und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifvertragsparteien. Da der Abschluss weit über die Vorgaben der BDGW-Mitgliedsunternehmen hinaus gehe, wollen die Arbeitgeber Olschok zufolge am 21. Januar in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung über die Annahme des Tarifergebnisses abstimmen. Beide Seiten vereinbarten eine dreiwöchige Erklärungsfrist.