EU-Richtlinie Gen-Pollen im Honig müssen nicht aufs Etikett

Naturprodukt Honig: 80 Prozent der Ware kommt aus dem Ausland
Foto: Jens Büttner/ picture-alliance / dpa/dpawebBrüssel - Noch vor zweieinhalb Jahren hatten die Imker den großen Sieg über die Gentechnik-Lobby gefeiert: Nach dem Willen des Europäischen Gerichtshof sollte Honig mit Gen-Pollen nicht mehr verkauft werden. Jeder Honig sollte geprüft werden und bei einem Anteil von Gen-Pollen über 0,9 Prozent als "genetisch verändert" gekennzeichnet werden.
Nun haben die EU-Staaten am Donnerstag in Brüssel beschlossen, diesen Zulassungsaufwand zu vermeiden: Honig darf auch künftig Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten - ohne dass dies auf der Packung vermerkt ist.
Die EU wertet Pollen als natürlichen Bestandteil von Honig und nicht als Zutat, die extra gekennzeichnet werden muss. Dies gilt auch für Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen. Ist im Umkreis des Bienenstocks ein Feld, auf dem beispielsweise Genmais angebaut wird, gelangen so die entsprechenden Pollen in den Honig. Dies ist vor allem bei importiertem Honig der Fall, den es in Deutschland zuhauf gibt.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner kritisierte, dass Deutschland der Regelung zustimmte. "Damit tritt die Bundesregierung erneut den Willen der Verbraucherinnen und Verbraucher und auch der Imkerinnen und Imker mit Füßen", erklärte Ebner.
Die fachlich nicht zuständigen Handelsminister hatten grünes Licht gegeben. Dies ist nicht ungewöhnlich, da es um eine formale Bestätigung eines zuvor von den Fachkollegen ausgehandelten Kompromisses ging. Zuvor hatte das EU-Parlament bereits zugestimmt.
Die EU-Richtlinie tritt in den nächsten Wochen in Kraft, danach haben die 28 EU-Staaten ein Jahr Zeit zur Übertragung in nationales Recht.