Gerichtsbeschluss gegen Gas- und Stromdiscounter Preiserhöhungen von ExtraEnergie sind unwirksam

ExtraEnergie wollte die Tarife für Strom und Gas drastisch erhöhen, viele Kundinnen und Kunden sollten mehr als das Doppelte bezahlen. Nun hat nach SPIEGEL-Informationen das Landgericht Düsseldorf die Preiserhöhung untersagt.
Klingelschild von ExtraEnergie an der Firmenzentrale in Monheim am Rhein

Klingelschild von ExtraEnergie an der Firmenzentrale in Monheim am Rhein

Foto: Lukas Eberle / DER SPIEGEL

Der Energiediscounter ExtraEnergie darf die Preise für Strom und Gas nicht erhöhen, wenn die betroffenen Kundinnen und Kunden zuvor eine vertraglich vereinbarte Preisgarantie mit dem Unternehmen abgeschlossen haben.

Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden. Der Beschluss vom 26. August liegt dem SPIEGEL vor.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die Strom oder Gas über Marken wie ExtraEnergie, HitEnergie, ExtraGrün oder EnergieVersorgung Deutschland (EVD) beziehen, haben Ende Juli ein Schreiben ihres Anbieters erhalten. Darin wurden sie über eine teils drastische Erhöhung des Strom- oder Gastarifs informiert, die ab dem 1. September wirksam werden sollte – obwohl viele Betroffene Verträge mit langfristigen Preisgarantien abgeschlossen hatten.

Die Anbieter hatten die Erhöhung mit dem Anstieg der eigenen Beschaffungskosten begründet und sich auf den Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (»Störung der Geschäftsgrundlage«) berufen.

Preisgarantien bleiben offenbar bestehen

Die Verbraucherzentrale NRW hatte in der vergangenen Woche beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen ExtraEnergie beantragt – mit Erfolg. Laut Gerichtsbeschluss ist es dem Unternehmen nun untersagt, »während des vereinbarten Zeitraums der Preisfixierung einseitig eine Erhöhung des Strom- und/oder Gaspreises mitzuteilen, wenn die angekündigte Strom- und/oder Gaspreisänderung die Kosten für die Energiebeschaffung umfasst.«

Damit muss ExtraEnergie die Kundinnen und Kunden offenbar zu den ursprünglich vereinbarten Preisen weiter beliefern. Im Fall »der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot« droht das Landgericht dem Unternehmen mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. ExtraEnergie könne gegen den Beschluss Widerspruch einlegen, heißt es weiter.

Bei der NRW-Verbraucherzentrale haben sich zuletzt täglich geschockte Verbraucherinnen und Verbraucher gemeldet, die nicht wussten, wie sie die neuen Preise bezahlen sollen. Für manche Haushalte geht es um Tausende Euro.

Hinter den Marken, die eine Tariferhöhung angekündigt haben, steckt die ExtraEnergie GmbH mit ihrem Geschäftsführer Mordechay Maurice Ben-Moshe. In den E-Mails an die Kunden hieß es, die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Gas- und Strommärkte sowie die »zusätzlichen staatlichen Eingriffe« seien »außergewöhnlich und beispiellos«. Daher müsse man die Preise ändern. Daraus wird nun vorerst nichts.

le/che/nna
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