Geringverdiener Gericht erweitert Befreiung von Rundfunkgebühren

Rundfunkgebühren: Geringverdiener können befreit werden
Foto: A3386 Uli Deck/ dpaKarlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Befreiung von Rundfunkgebühren für Menschen mit geringen Einkommen erweitert. Liegen Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener nur knapp über dem Existenzminimum, darf sie die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hatte ursprünglich bei jeder Überschreitung des Existenzminimums die Gebühr erhoben.
In den konkreten Fällen lagen eine alleinerziehende Sozialhilfeempfängerin und ein Rentner nur knapp über dem Existenzminimum. Weil sie einen geringen Zuschlag erhielten, der sie über die festgesetzte Mindestgrenze hob, verlangten die Öffentlich-Rechtlichen die volle Gebühr.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das für verfassungswidrig, weil die Betroffenen dann unter das gesetzlich anerkannte Minimum fallen würden. Die Gebühr darf künftig maximal so hoch bemessen werden, dass das Existenzminimum verschont bleibt. Hartz-IV-Empfänger, die nur den Regelsatz ohne Zuschläge erhalten, sind ohnehin von der Rundfunkgebühr befreit.
Aktenzeichen: 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10