Wie viele andere Unternehmen werten auch Banken die Daten ihrer Kunden - etwa die Kontoauszüge - so weit wie möglich aus. Verbraucherschützer halten bestimmte Auswüchse in der Branche für rechtlich bedenklich.
Es sind mitunter sensible Informationen, die sich aus einem Konto ablesen lassen. Da ist es nicht unbedingt erfreulich, wenn die Bankberater jede Kontobewegung mitzulesen scheinen.
Ein Leser der Geldfrage jedenfalls ärgert sich darüber, dass er regelmäßig von seiner Hausbank - der HypoVereinsbank - auf Daten aus seinem Girokonto angesprochen werde.
Als er sich beispielsweise ein neues Auto gekauft und dieses über ein anderes Institut finanziert hatte, wandte sich sein Berater an ihn: Man habe ein günstiges Angebot, mit dem er den Kredit ablösen könne. Die Freude beim Kunden hielt sich in Grenzen. Er fand es unheimlich, dass seine Bank scheinbar systematisch sein Konto nach Verwertbarem durchforstete.
Doch genau wie viele andere Unternehmen werten auch Banken die Daten ihrer Kunden so weit wie möglich aus. Oft kreuzen die Kunden in einem Vertrag oder einem anderen Dokument arglos ein entsprechendes Kästchen an, oder sie unterschreiben eine Klausel, die eine Datenauswertung erlaubt. Die HypoVereinsbank etwa erklärt, "ausschließlich nach entsprechender Zustimmung des Kunden" Daten auszuwerten, um "bedarfsgerechte Angebote unterbreiten" zu können.
Verbraucherschützer halten bestimmte Auswüchse in der Branche trotzdem für rechtlich bedenklich. Was erlaubt und was verboten ist, müssen im Einzelfall aber Gerichte entscheiden. Und wer schaltet deswegen schon einen Anwalt ein?
Verbraucher können sich jedoch einfach wehren - etwa, indem sie bei der Finanzaufsicht BaFin Beschwerde einreichen. Oder aber man wendet sich an die Bank selbst, um dem Spuk möglichst schnell ein Ende zu bereiten: Ein kurzer Zweizeiler, dass man die Auswertung der eigenen Zahlungsverkehrsdaten zu Werbezwecken und daraus abgeleitete Angebote untersagt, sollte reichen.
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