Einigung der Großen Koalition Abgabefrist für Steuererklärung 2019 soll bis August verlängert werden

Weil Steuerberater für die Überbrückungshilfen so stark eingespannt sind, dürfen Steuererklärungen für 2019 später abgegeben werden. Darauf hat sich die Große Koaltion geeinigt.
Steuererklärung: Die Abgabefrist soll bis August 2021 verlängert werden

Steuererklärung: Die Abgabefrist soll bis August 2021 verlängert werden

Foto: imago images/MiS

Die Große Koalition hat sich auf eine Fristverlängerung für die Abgabe der Jahressteuererklärung für 2019 geeinigt. Wie die finanzpolitischen Sprecher von Union und Sozialdemokraten, Antje Tillmann (CDU) und Lothar Binding (SPD), am Donnerstag mitteilten, soll die Abgabe bis zum 31. August 2021 möglich sein.

Hintergrund ist, dass Steuerberater in der Coronakrise im Rahmen der sogenannten Überbrückungshilfen zusätzlich eingespannt sind. Denn der Antrag auf die Hilfen für von der Pandemie betroffene Unternehmen muss in den meisten Fällen über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen.

Steuerberater in der Klemme

»Die Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten in der Coronakrise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatliche Hilfe bei den Corona-geschädigten Unternehmen und Selbstständigen ankommt«, erklärten Tillmann und Binding. »Dabei sollen sie nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen.«

Deshalb schlagen die Koalitionsfraktionen vor, »im nächsten Steuergesetz die Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 zu verlängern«, wie die beiden Finanzpolitiker erklärten. Diesen Vorschlag hätten die Koalitionsfraktionen am Donnerstag auch mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) abgestimmt.

caw/AFP
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