Schleppende Abgabe Bayern verlängert Grundsteuerfrist im Alleingang

Umittelbar vor Ablauf der Frist steht in Bayern ähnlich wie im Rest des Landes noch fast ein Drittel der Grundsteuererklärungen aus. Nun kündigte Finanzminister Füracker an, dass die Betroffenen drei Monate mehr Zeit bekommen.
Häuser am Tegernsee

Häuser am Tegernsee

Foto: Frank HOERMANN / imago images/Sven Simon

Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollten drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München. Man wolle damit insbesondere die steuerberatenden Berufe entlasten.

Die bayerische Regierung reagiert damit auf die schleppende Abgabe der Erklärungen. Zuletzt fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer – wobei die Quoten bundesweit überall recht ähnlich sind. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium mitteilte.

Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Eine weitere bundesweite Verlängerung der Frist gab es bis zuletzt nicht. Die bayerische Entscheidung kommt deshalb sehr überraschend.

Füracker hatte kurz vor Auslaufen der bisherigen Frist lediglich betont, dass nicht unmittelbar Sanktionen drohten, wenn jemand seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat. »Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen«, sagte Füracker im Bayerischen Rundfunk.

Ab 2025 wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell »zu bürokratisch« ist.

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