Abgabequote bei 75 Prozent Millionen Immobilienbesitzer reißen die Grundsteuerfrist

Einfamilienhäuser in Mecklenburg-Vorpommern: Ab wann gibt es Verspätungszuschläge und Zwangsgelder?
Foto: Jens Büttner / DPAFür die allermeisten Immobilienbesitzer in Deutschland ist am Dienstag die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Nur in Bayern haben die Menschen dafür noch drei Monate länger Zeit.
Dabei fehlen nach wie vor immer noch viele Grundsteuererklärungen. Bundesweit warenbis Dienstag 74,54 Prozent der Erklärungen eingegangen, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch sagte. Etwa 64,72 Prozent der Erklärungen wurden demnach elektronisch übermittelt, zudem seien geschätzt etwa 9,82 Prozent auf einem Papiervordruck eingegangen. Damit haben die Besitzer von fast zehn Millionen Immobilien die Frist verstreichen lassen. Insgesamt müssen für die geplante Reform 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Die Frist war bereits verlängert worden. Ursprünglich war sie auf Ende Oktober 2022 festgesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs der Erklärungen war die Frist dann aber deutschlandweit bis einschließlich Dienstag (31. Januar) verlängert worden.
Neue Berechnung soll ab 2025 gelten
Die Finanzämter wollen bei nicht fristgerecht abgegebenen Grundsteuererklärungen zunächst säumige Immobilienbesitzer anschreiben und auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Wie ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen sagte, wird in einem Schreiben an die Abgabe der Erklärung erinnert und auch darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtabgabe grundsätzlich Verspätungszuschläge und Zwangsgelder möglich sind.
Sollten die säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer auch dann nicht reagieren, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Zudem droht konkret ein Zuschlag von 25 Euro pro Monat sowie unter Umständen ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro, mit dem die Abgabe erzwungen werden soll. Lesen Sie hierzu: Grundsteuererklärung nicht geschafft? Das droht Ihnen jetzt .
Ab 2025 soll schließlich die neue Grundsteuerberechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Die Steuerbehörden brauchen für die Neuberechnung von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen.