Energiekosten Auch Verbraucher mit Öl- und Pelletheizungen sollen staatliche Hilfen erhalten

Heizöl bei der Anlieferung: In manchen Fällen hilft der Staat
Foto: Christian Charisius / dpa»Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen«, sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch.
Laut einem Eckpunktepapier sollen Haushalte, die mit »nicht leitungsgebundenen Brennstoffen« heizen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen.
Grundlage ist demnach eine eidesstattliche Erklärung des Antragstellers zu seiner Brennstoffrechnung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben.
»Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet«, erklärte Miersch. »Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert.«
Der Bund soll Abschlagszahlungen an die Länder leisten, um die Auszahlung zu beschleunigen. Im Anschluss werde es bis spätestens Ende 2025 eine genaue Prüfung geben, wie die Mittel eingesetzt worden seien, heißt es laut dem Eckpunktepapier.
Wer als Härtefall gilt und damit von den Hilfen profitieren wird, steht offenbar noch nicht fest. Die Antragstellung und die Abwicklung sollen die Länder organisieren.
Die Kosten von 1,8 Milliarden Euro sollen aus dem Krisenfonds WSF abgedeckt werden. In diesem hat die Bundesregierung 200 Milliarden Euro geparkt, um die Folgen der Energiekrise abzumildern.