Kampf gegen Wegwerf-Geschirr Zoll beschlagnahmt große Mengen Plastikstrohhalme und Einwegbecher

Abbildung ähnlich? Der Hamburger Zoll hat Hunderttausende Strohhalme aus Plastik beschlagnahmt.
Foto: Patrick Pleul/ dpaDer Hamburger Zoll hat bei Routinekontrollen über hunderttausend Plastiktrinkhalme und mehr als 120.000 Wegwerfgetränkebecher beschlagnahmt. Die Waren wurden offenbar bereits Ende Juli entdeckt, wie das Zollamt in der Hansestadt am Freitag mitteilte.
Sie kamen unter anderem aus China und Vietnam und waren für den deutschen Markt bestimmt. Die Trinkhalme müssen aus Deutschland wieder ausgeführt oder vernichtet werden. Die Getränkebecher können nach Zollangaben nachgebessert und mit der erforderlichen Kennzeichnung versehen werden.
Die Einfuhr von Einweggeschirr aus Kunststoff ist seit Juli generell verboten. Getränkebecher dürften nur mit einer entsprechenden Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Die Europäische Union (EU) hatte bereits 2019 ein Verbot von Einmalplastikprodukten beschlossen. In Deutschland trat es allerdings erst im Sommer in Kraft. Die Regelung sieht vor, dass viele Einwegplastikprodukte aus dem Handel verschwinden, allerdings wird es auch viele Ausnahmen geben.
340.000 Tonnen Müll durch To-go-Plastik
Grund für die Maßnahmen war die Plastikschwemme an vielen europäischen Stränden. Dort sind immer mehr Plastikteile zu finden. Laut Umweltbundesamt zählen Trinkhalme, Einwegbecher und Wattestäbchen zu den zehn am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegplastikprodukten.
»Immer mehr Menschen konsumieren Essen außer Haus oder lassen es sich liefern«, schreibt die Bundesregierung . Einen Kaffee aus einem To-go-Becher zu trinken oder Nudeln aus einer Styropor-Box zu essen, sei bequem, verursache aber immer mehr Müll, der häufig auch in der Natur oder in Parks lande. Durch Einweggeschirr und To-go-Verpackungen entstanden 2017 mehr als 340.000 Tonnen Müll.
Ab 2022 dürfen Geschäfte ihren Kunden deshalb keine dünnen Plastiktragetaschen mehr aushändigen. Außerdem soll 2022 eine generelle Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff eingeführt werden, die ab 2024 auch für Plastikflaschen mit Getränken aus Milch gelten soll.