Vorschlag der EU-Kommission Verbraucher sollen »Recht auf Reparatur« bekommen

Was tun, wenn die Waschmaschine nicht mehr schleudert oder der Staubsauger streikt? Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Verbraucher bis zu zehn Jahre nach dem Kauf eine Reparatur einfordern können.
Staubsauger: »Reparieren statt ersetzen«, heißt es im Vorschlag der Kommission

Staubsauger: »Reparieren statt ersetzen«, heißt es im Vorschlag der Kommission

Foto:

Hauke-Christian Dittrich/ dpa

Man kennt es nur zu gut aus dem eigenen Alltag: Geht ein Gerät kaputt, ist es oft schwer und umständlich, dafür eine Reparatur zu erhalten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge nun ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Waren wie Staubsauger und Waschmaschinen bekommen. »Mit dem Vorschlag wird es für die Verbraucher einfacher und kostengünstiger, Waren zu reparieren statt zu ersetzen«, teilt die EU-Kommission  mit. Der Vorschlag werde dafür sorgen, dass mehr Produkte innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit repariert werden, hieß es. So soll verhindert werden, dass Produkte unnötig weggeworfen werden.

Nach Ablauf der Garantie sollen durch das Vorhaben zudem einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten geschaffen werden, technisch reparierbare Produkte wie Staubsauger, Spül- und Waschmaschinen zu reparieren. So sollen Käufer für fünf bis zehn Jahre bei Herstellern einfordern können, dass Produkte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, auch repariert werden. Von den geplanten Regeln soll es aber auch Ausnahmen geben. Konkret heißt es: »Im Rahmen der gesetzlichen Garantie sind die Verkäufer verpflichtet, eine Reparatur anzubieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch.«

Nach Angaben der EU-Kommission fallen durch Waren, die in den meisten Fällen noch repariert werden könnten, aber letztlich doch durch ein neues Produkt ersetzt werden, 35 Millionen Tonnen unnötiger Müll pro Jahr an. Der Gesetzesvorschlag wird nun im EU-Parlament und im Rat der Mitgliedstaaten beraten.

Zuspruch von Europaabgeordneten

Aus dem Parlament, das bereits wiederholt ein Recht auf Reparatur gefordert hatte, kam Zuspruch zu dem Vorschlag. »Wenn wir zu einem ressourcenschonenderen Wirtschaftsmodell kommen wollen, macht es Sinn mehr auf Reparieren statt Neukaufen zu setzen«, erklärte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. »Das verhindert unnötigen Elektroschrott und schont den Verbrauch kritischer Rohstoffe.« Allerdings dürfe es nicht darum gehen, »den Verbraucher vom Neukauf abzuhalten«.

Die Grünenabgeordnete Anna Cavazzini forderte über den Vorschlag der Kommission hinaus eine Ausweitung der gesetzlichen Garantie auf die erwartete Lebensdauer eines Produktes. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten »nicht auf den Kosten der Reparatur sitzen bleiben«. Der SPD-Abgeordnete René Repasi sprach sich dafür aus, Anreize zur längeren Nutzung digitaler Produkte zu schaffen. Etwa sollten Smartphonehersteller länger Softwareupdates anbieten.

sol/dpa/AFP
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Playlist
Speichern Sie Audioinhalte in Ihrer Playlist, um sie später zu hören oder offline abzuspielen. Zusätzlich können Sie Ihre Playlist über alle Geräte mit der SPIEGEL-App synchronisieren, auf denen Sie mit Ihrem Konto angemeldet sind.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren