Energiesparende Häuser Bundesregierung will Kfw-Förderstopp offenbar zurücknehmen – zumindest teilweise

Der plötzliche Finanzierungsstopp klimafreundlicher Bauvorhaben stellt Tausende Bürger vor Probleme. Laut einem Medienbericht plant die Ampelkoalition nun, besonders effiziente Projekte doch weiter zu fördern.
Neubau

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Foto: Bernd Leitner / blickwinkel / McPhoto / IMAGO

Der Beschluss sorgte für heftige Kritik von Bauherren, Immobilienunternehmen und Opposition: Vergangene Woche hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Förderung Zehntausender klimafreundlicher Bauvorhaben abrupt gestoppt. Nun zeichnet sich laut einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung«  unter Berufung auf Regierungskreise eine Lösung für einen Teil der 24.000 betroffenen Kfw-Anträge ab. Demnach sollen Antragsteller, die sanieren wollen oder ein besonders energiesparendes »Effizienzhaus 40« planen, weiterhin eine Förderung erhalten können. Darauf hätten sich dem Bericht zufolge Staatssekretäre der beteiligten Ministerien Wirtschaft, Finanzen und Bauen verständigt. Für weitere Betroffene solle es die Möglichkeit geben, erneut einen Antrag zu stellen oder einen zinsgünstigen Kredit zu erhalten.

Die Bundesregierung hatte das Programm in der vergangenen Woche wegen unerwartet hoher Kosten vorzeitig gestoppt. Statt bis zum 31. Januar konnten nur bis zum 24. Januar Anträge eingereicht werden. Es geht dabei um Unterstützung für zahlreiche private, aber auch etwa kommunale Bauherren, die eine staatliche Förderung für energieeffiziente Häuser fest eingeplant und auch schon beantragt hatten.

Eine Übergangsregelung soll es der »Süddeutschen Zeitung« zufolge für Bürger geben, die von den Flutkatastrophen im vergangenen Sommer betroffen sind. Zudem erhielten weitere Gruppen eine Fristverlängerung von 14 Tagen, um erneut einen Antrag für Vorhaben nach dem KfW-55-Standard zu stellen: Bauherren von neuen Ein- und Zweifamilienhäusern, Unternehmen, die Sozialwohnungen errichten wollen, Projekte für den Bau von Studierenden- und Azubi-Wohnheimen sowie Vorhaben von Kommunen und Wohngenossenschaften.

Eine weitere Ausnahme könnten es laut dem Bericht für KfW-55-Gebäude geben, wenn sich die Investoren verpflichten, die neuen Wohnungen für höchstens zehn Euro pro Quadratmeter kalt zu vermieten und keine Index- oder Staffelmiete festzulegen. Für alle übrigen Bauherren sollen zinsgünstige Kredite in Aussicht gestellt werden – eine endgültige Entscheidung über diese Ausnahmen gab es laut dem Bericht aber noch nicht.

jso/dpa

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