Energiekrise Auch Scholz will EEG-Umlage zum 1. Juli abschaffen

Die Koalition hat sich nach SPIEGEL-Informationen auf eine schnellere Abschaffung des EEG-Zuschlags verständigt. Auch gibt es erste Ideen, um sicherzustellen, dass die Versorger die sinkenden Kosten an die Verbraucher weitergeben.
Windräder in Niedersachsen

Windräder in Niedersachsen

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Ingo Wagner / DPA

Die Spitzen der Ampelkoalition haben sich verständigt, die EEG-Umlage schon zum 1. Juli dieses Jahres statt Anfang 2023 zu streichen. Die Bürger werden 2022 damit um mehr als sechs Milliarden Euro entlastet – 1,1 Milliarden pro Monat. Nach SPIEGEL-Informationen hat nun auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) der Maßnahme nach anfänglichem Zögern zugestimmt.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) fordert die vorgezogene Abschaffung schon länger. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zeigte sich ebenfalls offen dafür. Das von ihm geführte Wirtschaftsministerium teilte allerdings am Abend mit, die finanzielle und rechtliche Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.

Die EEG-Umlage war 2000 eingeführt worden, um den Ausbau von Solar-, Wind-, Biogas- und Wasserkraftwerken zu fördern. Sie wird Endkunden auf die Stromrechnung draufgeschlagen. Wegen der zwischenzeitlich stark gestiegenen Energiepreise hatte schon die Große Koalition die Umlage zum 1. Januar von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde gekürzt.

Durch die komplette Abschaffung würde ein Dreipersonenhaushalt im Schnitt rund 130 Euro pro Jahr sparen. Die anfallenden Kosten will künftig die Regierung tragen. Der Bundeshaushalt wird dabei geschont. Zunächst will die Regierung auf 10,6 Milliarden Euro zurückgreifen, die sich auf dem EEG-Konto angesammelt haben. Sobald diese Summe aufgebraucht ist, wird der Energie- und Klimafonds die Entlastung finanzieren. Er speist sich aus den Einnahmen aus dem Emissionshandel.

Fraglich bleibt, ob die Entlastung komplett beim Kunden ankommt oder Stromversorger ihre Marge erhöhen. Diese Sorge war ein Grund, warum Scholz zunächst zögerte, die Kürzung vorzuziehen. Das Bundeswirtschaftsministerium räumt ein, Stromunternehmen seien nicht verpflichtet, die Ersparnis an die Kunden weiterzugeben. Dies könne man rechtlich nicht anders regeln, weil es um privatrechtliche Verträge zwischen Kunden und Stromanbietern gehe. »Wir vertrauen auf den starken Wettbewerb auf dem Strommarkt«, heißt es dort.

Notfalls überlegt das Ministerium, die Transparenzregeln im Energiewirtschaftsgesetz zu stärken. Die Bundesnetzagentur könnte weitere Befugnisse erhalten, die Preisgestaltung der Unternehmen zu kontrollieren. Gleichzeitig steigt so der Rechtfertigungsdruck der Versorger gegenüber ihren Kunden: Wer die Umlage nicht weiterreicht, könnte einen Teil seiner Abnehmer an die Konkurrenz verlieren.

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