Hermann-Josef Tenhagen

Krankenhaus Worauf Sie bei einer privaten Zusatzversicherung achten sollten

Hermann-Josef Tenhagen
Eine Kolumne von Hermann-Josef Tenhagen
Einzelzimmer und Behandlung vom Experten: Eine Krankenhauszusatzversicherung kann sinnvoll sein, gerade bei komplizierten Leiden. Doch es gibt Fallstricke.
Einzelzimmer im Krankenhaus: Mehr Komfort ist teuer

Einzelzimmer im Krankenhaus: Mehr Komfort ist teuer

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Alexander Bernhard / iIMAGO / Shotshop

Es gibt zwei Hauptgründe, eine private Zusatzversicherung fürs Krankenhaus abzuschließen. Erstens den Vernunftgrund: eine gute Versicherung, die Zugänge zu den medizinischen Top-Expertinnen bietet. Mit der Sie immer zum gleichen Arzt gehen können, wenn Sie mal wirklich krank sind. Und zweitens den bequemen Grund: Sie können sich im Krankenhaus – je nach Tarif – ein Einzel- oder wenigstens Doppelzimmer sichern, um dort besser zu schlafen und mehr Privatsphäre zu haben. In Coronazeiten vielleicht auch, weil Sie Angst vor der Ansteckung im Zimmer haben.

Mehr als sechs Millionen gesetzlich Versicherte haben einen solchen Vertrag abgeschlossen, meldet der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV). Ganz preiswert ist der Schutz allerdings nicht. 50 Euro im Monat sind schnell fällig, wenn Sie einen ordentlichen Vertrag abschließen wollen und keine vierzig mehr sind. 600 Euro im Jahr also für eine Zusatzversicherung. Ältere bezahlen noch deutlich mehr .

Das Coronajahr im Krankenhaus

Im Coronajahr 2020 haben sich noch einmal mehr Menschen zum Abschluss einer solchen Zusatzversicherung durchgerungen. Branchenprimus Debeka meldet Zuwächse, auch die Allianz und die Generali. Für die Bilanzen der Krankenversicherer war das Jahr ohnehin sehr erfreulich. Während die Zahl der Versicherten und damit der Einzahler wuchs, gingen die Kosten deutlich zurück: Denn viele normale Operationen mussten wegen der Infektionsgefahr und der allgemeinen Überlastung durch die pflegeintensive Behandlung aufgeschoben werden.

Dadurch kamen deutlich weniger Patienten ins Krankenhaus: Um fast 2,5 Millionen Patienten nahm die Zahl der Einweisungen in Krankenhäusern ab, die Zahl der Operationen ging um 690.000 zurück – das waren rund elf Prozent. Und dabei sind die knapp 180.000 Coronapatienten schon eingerechnet.

Tatsächlich berichten Versicherer wie die Debeka, die HUK und die Allianz denn auch von rückläufigen Ausgaben, bei der Debeka sogar um acht Prozent. Trotz der Pandemie steigen die Beiträge in der Versicherungssparte aktuell eher nicht.

Langfristig oder kurzfristig versichert sein

Meine Kolleginnen und Kollegen von Finanztip haben das Angebot an Krankenhaus-Zusatzversicherungen untersucht. Ergebnis: Es gibt eine Reihe von Tarifen, die sich lohnen.

Im Prinzip gibt es zwei Varianten für eine solche Versicherung:

  • Variante eins bildet neben den Zusatzkosten für eine aktuelle Behandlung im Krankenhaus auch noch Rückstellungen fürs Alter. Damit die Versicherung auch im Ruhestand halbwegs bezahlbar bleibt. Wenn Sie langfristig eine solche Zusatzversicherung wünschen, empfehle ich das immer.
    Wenn Sie erst mit Mitte sechzig abschließen wollen, zahlen Sie bei guten Verträgen doppelt so viel, als wenn Sie mit Mitte dreißig starten: also 80 statt 40 Euro im Monat. Das setzt natürlich voraus, dass Sie mit sechzig noch einen Vertrag bekommen. Gesundheitsfragen stellen die Versicherer nämlich auch – und nicht jede bekommt einen Vertrag.

  • Variante zwei verzichtet auf die Rückstellungen und kalkuliert von Anfang an mit regelmäßig steigenden Beiträgen. Das kann in zwei Fällen Ihre Variante sein: Erstens, wenn Sie unsicher sind, ob Sie im Alter die überhaupt Beiträge für eine Zusatzversicherung bezahlen können. Die Beiträge im Alter liegen immer deutlich höher als heute, und Ihre Rente ist wahrscheinlich deutlich niedriger als Ihr aktuelles Einkommen. Oder zweitens, wenn sie nur für einen überschaubaren Zeitraum im Leben eine solche Absicherung haben wollen. Zum Beispiel Frauen, die sich für die Geburt ihrer Kinder natürlich die beste Versorgung wünschen. Achtung, manche Tarife sehen fürs Zahlen bei einer Entbindung eine Wartezeit von acht Monaten vor, das sollten Interessierte im Auge behalten .

Tatsächlich gibt es die gleichen Angebote häufig mit und ohne Altersrückstellungen, so können Sie schön die Preisunterschiede erkennen. Allerdings kommt es auch vor, dass ein Tarif ohne Rückstellung ab einem bestimmten Alter automatisch umgestellt wird auf Rückstellung. Das Modell funktioniert also immer nur bis zu einem bestimmten Alter – bei einigen Tarifen nur bis Mitte vierzig, bei anderen bis sechzig.

Wofür eigentlich zusatzversichert?

Überhaupt sollten Sie genau abwägen, wofür Sie den zusätzlichen Schutz haben wollen. Das Einzelzimmer kann eigentlich nicht das wichtigste Argument sein, ist aber ein Preistreiber für die Beiträge. Ein Einzelzimmer können Sie in Krankenhäusern normalerweise akut dazubuchen, wenn Sie eingeliefert werden. Dafür brauchen Sie keine Versicherung. Im Schnitt kostet das in Deutschland um die 111 Euro pro Nacht. Wenn Sie bei der Einweisung ein Zweibettzimmer bestellen, liegt der Aufschlag bei rund 50 Euro.

Wichtiger ist die freie Arztwahl. Rund 6,4 Millionen Operationen haben Ärztinnen und Ärzte 2020 in deutschen Krankenhäusern vorgenommen . Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung können Sie sich bei einer schwerwiegenden Erkrankung oder vor der Operation eine spezialisierte Klinik mit dem Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl suchen.

Entsprechende Datenbanken gibt es beim Verband der privaten Krankenversicherer aber auch beim Kassenverband VdEk. Diese Spezialisten, meistens Chefärztinnen und Chefärzte, dürfen ihre Behandlung deutlich teurer abrechnen. Und für diese teure Behandlung kommt dann die Extra-Versicherung auf.

Sie ahnen es schon, bei der Krankenhaus-Zusatzversicherung gibt es einige knifflige Abrechnungsfragen:

  1. Was, wenn Sie mit Ihrem Wahlarztvertrag die teure Expertin und das Einzelzimmer gebucht haben, Sie landen aber im Doppelzimmer und bekommen die Dame während Ihres Krankenhausaufenthaltes kaum zu Gesicht. Rechtlich ist das ziemlich eindeutig. Für das nicht vorhandene Einzelzimmer gibt es oft finanziellen Ersatz.

  2. Was gilt, wenn Sie zwischendurch von anderen als den gewählten Ärzten behandelt werden? Die Expertin muss den wesentlichen und schwierigen Teil der Behandlung selbst übernommen haben. Dann dürfen auch der Anästhesist oder die Radiologin ihren Teil der Behandlung privat und teurer abrechnen. Was ist wesentlich? Meine Fachkollegin sagt immer, nach der Operation zunähen darf gegebenenfalls auch jemand anders. Visiten, Aufnahme und Entlassungsuntersuchungen muss die Expertin/Chefärztin aber selbst machen – oder ein namentlich genannter Stellvertreter.

  3. Was ist mit ambulanten OPs? Wenn Sie also nicht über Nacht in der Klinik bleiben müssen. Knapp zwei Millionen Operationen sind 2017 in Krankenhäusern ambulant erfolgt, neuere Zahlen gibt es leider nicht. Die Zahl der ambulanten Operationen nimmt aber im Prinzip zu und gerade Expertinnen und Experten halten sich zugute, mit kleineren Eingriffen das Operationsziel auch zu erreichen. Gute Krankenhauszusatzversicherungen zahlen tatsächlich auch bei ambulanten OPs.

  4. Dürfen Sie sich in reinen Privatkliniken behandeln lassen? Das ist ein wichtiger Haken vieler Zusatzversicherungen. Denn das Geschäftsmodell der Zusatzversicherer sieht eigentlich vor, dass die Basisleistung Krankenhausbehandlung von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird und nur Zusatzleistungen wie der Chefarzt durch die Zusatzversicherung. Von daher zahlen viele Krankenhaus-Zusatzversicherer in Privatkliniken nicht oder erwarten vom Patienten, dass er den Kassenanteil dort selbst trägt. Haben Sie einen Vertrag, schauen Sie in die Bedingungen, und fragen Sie vor der Vereinbarung einer Behandlung.

  5. Ein ähnliches Problem gibt es bei Krankenhäusern, die sowohl Behandlung als auch Reha anbieten. Die Häuser heißen im Fachjargon gemischte Anstalten. Bevor Sie sich dort behandeln lassen, sollten Sie mit ihrer Versicherung klären, dass diese dort auch zahlt. Gute Tarife tun das häufig, bei einer Einlieferung im Notfall sowieso. Ist es kein Notfall, dann klären Sie es unbedingt vorher ab.

  6. Letzter Punkt: Kosmetische Operationen. Die sind aus der Sicht von Krankenkassen und auch von Krankenhaus-Zusatzversicherungen meist nicht medizinisch notwendig. Die Kosten dafür werden dann nicht bezahlt. Es gibt aber Ausnahmen, etwa nach einer Brustkrebsoperation . Manches bleibt unverständlich. Kosmetische Operation zur Linderung psychischer Beschwerden dürfen zum Beispiel von Krankenkassen nicht bezahlt werden, das Anlegen abstehender Ohren hingegen schon . Private Zusatzversicherer können wieder anders entscheiden. Hier müssen Sie auch vorher fragen.

Wenn Sie jetzt zum Ergebnis gekommen sind, eine solche private Zusatzversicherung ist was für Sie, wegen der Chefärztin oder der schnarchenden Nachbarin, vergleichen Sie einfach. Und zwar sowohl die Leistungen als auch die Preise .

Die meisten Versicherer bieten gleiche eine ganze Reihe von unterschiedlichen Policen an. Meine Kolleginnen und Kollegen haben sich knapp 50 leistungsstarke Tarife von 19 Versicherern  angeschaut und fünf von fünf unterschiedlichen Anbietern als besonders empfehlenswert und preiswert ausgesucht.

Bleiben Sie gesund!

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