Reform Garantiezins auf Lebensversicherungen sinkt

Versicherungsschein mit Münzen: Lebensversicherung weniger rentabel
Foto: Arno Burgi/ dpaBerlin - Mit einem Reformpaket eilt die Bundesregierung den Lebensversicherern zu Hilfe. Die Große Koalition zieht eine neue Obergrenze ein, was Unternehmen ihren Kunden künftig maximal zusagen können. Bei Neuverträgen dürfen Lebensversicherer ab 1. Januar 2015 einen niedrigeren Garantiezins veranschlagen. Dieser soll dann von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Damit könnten Lebensversicherungen als Altersvorsorgeprodukt weiter an Attraktivität verlieren.
Wegen der seit Jahren niedrigen Zinsen auf festverzinsliche Wertpapiere fällt es einigen Versicherungen zunehmend schwer, ihre Garantieversprechen gegenüber Kunden zu erfüllen. Mit den am Dienstag in Berlin vorgelegten Plänen sollen die an Verbraucher bereits zugesagten Garantieleistungen gesichert werden. Die Versicherer wiederum werden bei der Ausschüttung sogenannter Bewertungsreserven entlastet. Hier muss ein kleinerer Kundenteil mit auslaufenden Verträgen mit gewissen Einbußen rechnen.
Geplant ist, stille Reserven der Versicherer zwischen Alt- und Neukunden beziehungsweise auslaufenden und bestehenden Verträgen fairer zu verteilen. Dabei geht es um Bewertungsreserven bei festverzinslichen Papieren. Bei Kündigung oder regulärem Ablauf müssen Kunden bisher zur Hälfte an diesen Reserven beteiligt werden. Nun soll die Beteiligung auf den Teil der Reserven begrenzt werden, der die ermittelte Finanzierungslücke übersteigt. Steigen die Kapitalmarktzinsen wieder, entfällt die Begrenzung.
Altkunden könnten bis zu 440 Euro verloren gehen
Auf Einbußen müssen sich nach Angaben aus Regierungskreisen die Kunden einstellen, deren Verträge jetzt auslaufen und die von der bisherigen Beteiligung an Bewertungsreserven profitieren. Dem stünden - gemessen am Jahr 2012 - aber 88 Millionen verbleibende Verträge gegenüber. Die als fairer Ausgleich geplante Maßnahme könnte für Altkunden durchschnittlich mit bis zu 440 Euro zu Buche schlagen. Einbußen hingen aber vom jeweiligen Unternehmen ab. Es dürfe nicht sein, "dass an die ausscheidenden Versicherten Mittel ausgezahlt werden, die für die Erfüllung der den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen benötigt werden", wurde die geplante Änderung begründet.
Mit der Reform reagiert die Große Koalition auf die anhaltend niedrigen Zinsen, die etlichen Unternehmen zu schaffen machen - wegen niedriger Erträge auf Anlagen bei gleichzeitig hohen Zusagen aus Altverträgen. Das gefährdet einen Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden. In Deutschland gibt es rund 95 Millionen Lebensversicherungen. Davon werden jährlich fast sieben Millionen ausgezahlt.
Mit einem hohen Garantiezins von einst bis zu 4 Prozent hatten Unternehmen in der Vergangenheit Kunden für das Altersvorsorgeprodukt gelockt. Die Zusagen sind in Zeiten niedriger Zinsen zunehmend zur Last geworden.
Provisionen sollen transparenter werden
Die nun geplante Reform soll auch garantieren, dass die Versicherer ihre Leistungsversprechen weiter einhalten könnten. Darum ist unter anderem vorgesehen, dass die Aufsicht eine Ausschüttungssperre an Aktionäre verhängen kann, wenn Zusagen an die Versicherten gefährdet sind. Die Finanzaufsicht Bafin erhält zudem mehr Befugnisse.
Die Reform sieht auch vor, dass die Unternehmen Kunden stärker an Risikogewinnen beteiligen müssen. Dazu soll der sogenannte Mindestbeteiligungssatz von 75 auf 90 Prozent angehoben werden. 2012 ging es hier laut Regierung um ein Volumen von 800 Millionen Euro. Bei diesen Risikogewinnen handelt es sich nicht um Erlöse aus riskanten Geschäften, sondern um Erträge, die sich durch eine vorsichtige Kalkulation der Versicherungsunternehmen ergeben.
Geplant ist ferner, dass Unternehmen ihre Abschlusskosten bei Policen senken. Bei Vertragsabschluss sollen zudem Provisionen offengelegt werden. Das Bundeskabinett will den Gesetzentwurf in der ersten Juni-Woche verabschieden.
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