Liederlizenzen Kitas sollen fürs Singen zahlen

Musiklizenzhalter wittern ein Geschäft in deutschen Kindergärten: Kitas sollen künftig zahlen, wenn sie Liederzettel kopieren und verteilen. Sozialverbände raten ihren Einrichtungen, die Forderungen zu ignorieren.
Erzieherin in einer Kita: Künftig jedes Lied abschreiben?

Erzieherin in einer Kita: Künftig jedes Lied abschreiben?

Foto: Roland Weihrauch/ picture alliance / dpa

Gema

Hamburg - 500 Liederzettel kosten 56 Euro - plus Mehrwertsteuer. Überall in Deutschland haben Kindertagesstätten Schreiben von dem Musikverwerter bekommen. Darin werden sie aufgefordert, Lizenzverträge abzuschließen, das heißt: Sie sollen Gebühren für das Kopieren und Verteilen von Liederzetteln zahlen.

Neben dem Geld verlangt die Gema den Kita-Mitarbeitern eine Menge Verwaltungsarbeit ab. Sie sollen künftig jedes Lied aufschreiben, das sie mit den Kindern bei Aufführungen singen wollen - und dabei Titel, Komponist, Verleger und Beginn der Nutzung nennen.

Für den Paritätischen Wohlfahrtsverband kommt das nicht in Frage: Der Hamburger Referent Martin Peters empfiehlt den Einrichtungen im "Hamburger Abendblatt", auf die Gema-Forderung "gar nicht zu reagieren". Sie sei unangemessen.

Eine Sprecherin des Bundesverbands bestätigte, dass bundesweit Einrichtungen das Schreiben der Gema erhalten haben. Ein Sprecher der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte teilte mit, die Gema treibe die Gebühren im Auftrag der VG Musikedition ein. Es handle sich um ein "freiwilliges Angebot für vorschulische Einrichtungen". Die VG Musikedition habe die Gema beauftragt, weil es zu viele unterschiedliche Träger von Kitas gebe und bislang keinen Rahmenvertrag.

Für Schulen gibt es den bereits seit langem, er deckt alle Forderungen der Lizenzinhaber ab. Einen solchen Rahmenvertrag streben Paritätischer Wohlfahrtsverband und die Hamburger Sozialbehörde nun auch für die Kindergärten an.

Wann es zu einer Einigung kommt, ist offen. Ein Sprecher der VG Musikedition nennt es allerdings "realistisch, dass ein Rahmenvertrag bereits zum 1. Januar zustande kommt beziehungsweise rückwirkend zu diesem Datum in Kraft tritt".

cte

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