Magenbitter
Underberg darf mit wohltuender Wirkung werben
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Beschwerde gegen Underberg zurückgewiesen. Der Spirituosenhersteller darf mit Slogans wie "appetitanregend und verdauungsfördernd" werben - obwohl der Magenbitter 44 Prozent Alkohol enthält.
Underberg: "Bei Auslobungen handelt es sich nicht um gesundheitsbezogene Aussagen"
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Düsseldorf - Der Spirituosen-Hersteller Underberg hat einen Etappensieg gegen seine Kritiker errungen: Das Unternehmen darf seinen Magenbitter weiter mit Slogans wie "weltweit im Dienste des Wohlbefindens" bewerben. Es sei hinzunehmen, dass Underberg bis zur Entscheidung im Hauptverfahren mit den Aussagen wirbt, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, da das Unternehmen dies schon "seit Jahrzehnten" tue. Besondere Eile sei daher nicht geboten.
Der Versuch des Schutzverbands der Spirituosen-Industrie ist damit gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen Underberg durchzusetzen. Der Verband sieht in den Reklamesprüchen unerlaubte Werbung. Mit Aussagen wie "Besonders nach dem Essen für den Magen" sowie "appetitanregend und verdauungsfördernd" werde eine medizinische Wirkung suggeriert. Underberg sei aber ein Getränk mit 44 Prozent Alkoholanteil und kein Gesundheitstrunk.
Das Gericht erteilte dem Underberg aber keinen Freibrief: Eine Entscheidung bleibe dem am Landgericht Kleve anhängigen Hauptsacheverfahren vorbehalten, sagte ein OLG-Sprecher. Zugleich regte das OLG an, das Verfahren aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung am Europäischen Gerichtshof verhandeln zu lassen.
Underberg begrüßte die Entscheidung des OLG. "Wir sehen uns in der Position bestätigt, dass es sich bei unseren traditionellen Auslobungen keinesfalls um gesundheitsbezogene Aussagen handelt", sagte die Verwaltungsratspräsidentin der Underberg-Gruppe, Hubertine Underberg-Ruder.