Neue Pflicht zu Mehrwegverpackungen Wo Sie ab Januar einen Pfandbecher to go verlangen können – und wie Sie ihn wieder loswerden

Mehrwegbecher bei Burger King: Bulette weiter in Einweg
Foto: reCupDer Gaststättenverband spricht von zusätzlichen Belastungen, Umweltverbänden geht die Regel noch nicht weit genug: Kunden haben künftig ein Anrecht darauf, ihre To-go-Speisen und -Getränke in einer wiederverwendbaren Packung zu bekommen. Denn zum 1. Januar 2023 tritt die Mehrwegangebotspflicht in Kraft.
Demnach müssen Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. So sollen laut Bundesumweltministerium insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Der Bundestag hatte diese Pflicht im Mai 2021 beschlossen.
Doch was bedeuten die neuen Vorgaben? Für wen gelten sie und was ändert sich für die Gastrobranche?
Was ändert sich für Kunden?
Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, beispielsweise für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher anzubieten.
Das Produkt in der Mehrwegverpackung darf nicht teurer sein als in der Einwegverpackung – es ist aber erlaubt, die Mehrwegverpackung gegen Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird.
Kontrolliert wird die Einhaltung von den Landesbehörden. Die Länder entscheiden selbst, ob sie die Aufgaben etwa an Kommunen abgeben. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Gibt es Ausnahmen?
Die neue Pflicht muss von all jenen eingehalten werden, die mit Essen oder Getränken befüllte Take-away-Verpackungen an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen: Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Cateringbetriebe.
Davon ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätis und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Kundinnen und Kunden haben in diesen Betrieben allerdings die Möglichkeit, sich ihre Speisen und Getränke in selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse füllen zu lassen.
Für Ketten wie etwa Bahnhofsbäckereien gilt die Ausnahme laut Bundesumweltministerium nicht, wenn im gesamten Unternehmen mehr als fünf Beschäftigte arbeiten – selbst wenn die Verkaufsflächen der einzelnen Stellen weniger als 80 Quadratmeter betragen.
Wie funktioniert das System mit dem Mehrweggeschirr?
Zuallererst: Die Mehrweglösung kann sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Betreiber sind zunächst einmal nur verpflichtet, ihre eigenen ausgegebenen Mehrwegverpackungen zurückzunehmen.
Es gibt aber auch Betreiber, die mit Anbietern von Mehrwegsystemen zusammenarbeiten. Diese einheitlichen Systeme machen es beispielsweise möglich, einen To-go-Kaffee im Mehrwegbecher am Hamburger Hauptbahnhof zu kaufen und in einem Berliner Café zurückzugeben.
Manche Systeme verlangen ein Pfandentgelt, andere arbeiten mit einem App-basierten Registrierungssystem. Das Angebot ist schon heute sehr groß und wird sich aus Sicht des Umweltministeriums voraussichtlich mit Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht noch vergrößern.
Was passiert mit Fast Food?
Die Schnellrestaurantkette McDonald's hat angekündigt, ihr eigenes Mehrwegsystem mit wiederverwendbaren Verpackungen für je zwei Euro Pfand anzubieten. »In unserem eigenen Mehrwegpfandsystem konzentrieren wir uns in allen deutschen McDonald’s Restaurants zunächst auf Getränke und Eis«, heißt es. Sprich: Burger werden wie bislang in Einwegboxen- und -papier verkauft.
Burger King arbeitet mit einem Anbieter von Mehrwegsystemen zusammen, weshalb Kunden ihre Mehrwegbecher auch an all diesen Ausgabestellen zurückgeben können werden. Bis zu tausend Einwegbecher soll jeder Mehrwegbecher im Laufe seiner Nutzungszeit nach Unternehmensangaben ersetzen können.
Was sagen Gastrobranche und Umweltverbände?
»Für die allermeisten Betriebe bedeutet das verpflichtende Vorhalten von Mehrwegbehältnissen zusätzliche Belastungen«, sagte eine Sprecherin des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga.
Für den Umweltverband BUND geht der Schritt in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Er fordert eine ausnahmslose Mehrwegpflicht, da er fürchtet, dass viele Händler weiter Einweg als Standard anbieten werden.
Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) drohen die Regeln in ihrer jetzigen Form ins Leere zu laufen. Damit möglichst viele Menschen auf Mehrweg umsteigen, fordert die DUH eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweggeschirr. Kritisch beurteilt die DUH auch Ausnahmeregelungen, etwa für Kleinunternehmen.
Wann werden Einwegverpackungen komplett verboten?
Einem kompletten Verbot von Einwegverpackungen steht dem Bundesumweltministerium zufolge geltendes EU-Recht entgegen. Und ein EU-weites Verbot kommt für einige Produkte wie etwa Einweggetränkebecher bislang nicht infrage, weil es für sie derzeit keine ökologisch sinnvolleren Alternativen gibt.
Allerdings sind seit Juli 2021 bestimmte Produkte aus Einwegkunststoff verboten: Dazu gehören unter anderem Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen oder auch Wegwerf-Essensbehälter aus Styropor. Die EU-Kommission wird die Verbote im Jahr 2027 überprüfen. Dadurch könnte sich eine Ausweitung der Verbote ergeben.
Wie groß ist die Abfallmenge durch Speiseverpackungen?
Laut Verbraucherzentrale Berlin produzieren die Bürger in Deutschland 770 Tonnen Verpackungsmüll pro Tag durch Mitnahmeverpackungen für Speisen und Getränke.
Eine vom Umweltbundesamt beauftragte Studie ergab, dass allein Einwegkunststoffprodukte – etwa To-go-Becher, Lebensmittelverpackungen, Tragetaschen, Zigarettenkippen – einen kommunalen Reinigungsaufwand von rund 434 Millionen Euro im Jahr verursachen. Pizzakartons und Aluschalen noch nicht mitgerechnet.