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Mindesthaltbarkeitsdatum Aigner verwirft FDP-Vorschlag

Viele Lebensmittel landen auf dem Müll, obwohl sie noch verzehrt werden könnten - möglicherweise, weil Verbraucher die Angaben zur Haltbarkeit auf der Verpackung missverstehen. Ein FDP-Politiker plädierte für eine eindeutigere Formulierung, doch die CSU-Verbraucherschutzministerin winkt ab.
Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmittelverpackung: Keine Änderung geplant

Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmittelverpackung: Keine Änderung geplant

Foto: dapd

Berlin - Der Vorschlag von Hans-Michael Goldmann (FDP) schien so einfach wie schlüssig: Statt "Mindestens haltbar bis" solle künftig auf Lebensmittelverpackungen die Wendung "Am besten vor dem" stehen - und so deutlicher signalisieren, dass das Produkt auch noch Tage nach dem angegebenen Datum verzehrt werden kann, sagte der Vorsitzende des Ernährungsausschusses der "Saarbrücker Zeitung". Doch so bald wird diese Idee nicht umgesetzt, hat Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) nun klargemacht. Das Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln wird demnach weder abgeschafft noch umbenannt, sagte ein Sprecher Aigners.

Schätzungen zufolge landen jedes Jahr bis zu 20 Millionen Tonnen Lebensmittel auf dem Müll, ein Großteil davon in noch verzehrfähigem Zustand. Aigner lässt derzeit nach den Ursachen für diese Verschwendung forschen. Am Mittwoch wird sich der Ernährungsausschuss des Bundestages auf Antrag von Union und FDP mit dem Thema befassen.

Eine Ursache vermuten Experten in dem Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung. Der Ablauf werde von den Verbrauchern oft so verstanden, dass ein Lebensmittel nicht mehr genießbar und daher wegzuwerfen ist. Eine Anlehnung der Benennung an das im englischsprachigen Raum gebräuchliche "best before" könnte Abhilfe schaffen, meinte daher FDP-Politiker Goldmann.

Aigners Sprecher erklärte hingegen, das Mindesthaltbarkeitsdatum sei "eine große verbraucherpolitische Errungenschaft, da es über die Frische eines Produkts informiert". Das Verbraucherministerium sehe jedoch Aufklärungsbedarf bei den Herstellern, beim Handel und bei den Verbrauchern zum richtigen Umgang mit diesem Datum. Das Mindesthaltbarkeitsdatum sei kein Verfallsdatum, sondern eine Gütegarantie. Im Gegensatz dazu gelte das Verbrauchsdatum für mikrobiologisch leicht verderbliche Lebensmittel wie zum Beispiel Hackfleisch.

fdi/dapd