Nach Aus für Mietendeckel Berliner Senat beschließt Überbrückungshilfe für Mieter

Berliner Skyline: Angst der Mieter vor Nachzahlungen
Foto: Christoph Soeder / dpa40.000 Mieterinnen und Mieter könnten nach Schätzung des Berliner Senats nach dem Aus für den Mietendeckel auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein. Für sie hat der Senat nun eine »Sicher-Wohnen-Hilfe« beschlossen.
»Jenen Mieter:innen, die weder Transferleistungsbeziehende noch Wohngeldempfänger:innen sind und die ›eingesparten‹ Mietzahlungen nicht zurückgelegt haben, wird damit die Möglichkeit einer Überbrückungshilfe eröffnet«, heißt es in einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen . Die Investitionsbank Berlin (IBB) solle die Darlehen auszahlen.
»Durch die unbürokratischen Überbrückungshilfen wird sichergestellt, dass auch in jenen Fällen, in denen Mieter:innen kein Geld zurückgelegt haben, niemand mit der Kündigung der Wohnung rechnen muss«, wird Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel zitiert.
Die Hilfen sollen abhängig vom Einkommen ausbezahlt werden – unbürokratisch und schnellstmöglich, wie es heißt. Für den Berliner Sicherungsfonds für Mietzahlungen seien Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu 33.600 Euro jährlich anspruchsberechtigt. »Ein Alleinerzieher, der 2800 Euro netto bezieht, kann einen solchen Antrag stellen«, zitiert der »Tagesspiegel« Stadtentwicklungssenator Scheel.
»Die Darlehen der IBB sind im Regelfall zurückzuzahlen und werden zinslos ausgereicht«, teilte die Senatsverwaltung weiter mit. Sollten Betroffene »nicht in der Lage sein, das Geld ganz oder teilweise zurückzahlen zu können, kann das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt und auf dessen Rückzahlung (teilweise) verzichtet werden.«
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Da der Bund bereits im Jahr 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm, heißt es in dem Beschluss.
Der Berliner Mietendeckel war bundesweit einmalig; das von der rot-rot-grünen Koalition verabschiedete Gesetz war zunächst bis 2025 befristet. Am 23. Februar 2020 wurden die bestehenden Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt eingefroren – und zwar auf dem Stand von Juni 2019. Für den Fall, dass die Mieter wechseln, sah das Gesetz vor, dass es bei der alten Miete bleibt oder Obergrenzen greifen.