Umweltkatastrophen Zwei Bundesländer fordern Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Zerstörtes Cafe in Altenahr, Ahrtal: Warnung vor der nächsten Katastrophe
Foto: Thomas Lohnes / Getty ImagesNach der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 gab es eine intensive Debatte über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Dann wurde es wieder ruhig. Nun unternehmen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gemeinsam einen neuen Vorstoß: Beide Länder bringen eine Initiative in den Bundesrat ein.
»Wir müssen bei diesem wichtigen Thema endlich vorankommen«, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) den »Stuttgarter Nachrichten« und der »Stuttgarter Zeitung«. Es sei schon zu viel Zeit verloren gegangen, Unwetter warteten nicht auf die Politik – und sie machten auch nicht vor Ländergrenzen halt.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte dem »Handelsblatt«: »Es gibt dringenden Handlungsbedarf.« Es dürfe nicht sein, dass das Thema nur unmittelbar nach einer Katastrophe auf der Agenda stehe und danach vergessen werde.
»An die Stelle spontaner staatlicher Ad-hoc-Hilfen muss eine langfristige Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden treten«, heißt es in dem Entschließungsantrag des NRW-Landeskabinetts, der nun dem Bundesrat zugeleitet wird. Laut »Handelsblatt« heißt es in dem Antrag weiter, es brauche systematische Maßnahmen, »damit nach einer Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadensereignissen kein Mensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss«. Die vergangenen Monate und Jahre hätten gezeigt, dass Extremwetterereignisse immer häufiger aufträten.
Nach der Flut im Ahrtal 2021 hatte sich Baden-Württembergs Regierungschef Kretschmann für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden starkgemacht, obwohl in Baden-Württemberg mehr als 90 Prozent der Immobilienbesitzer dagegen versichert sind. Denn bis in die Neunzigerjahre gab es hier eine Pflicht zur Versicherung.
Im vergangenen Jahr hatten sich die Regierungschefs der Länder für eine Pflichtversicherung ausgesprochen und den Bund aufgefordert, eine konkrete Regelung auszuarbeiten. Der Bund hatte aber für Regelungen auf Länderebene plädiert.
Auch Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sprach sich für eine verbindliche gesetzliche Regelung aus. »Prävention und Klimafolgenanpassung sind der Dreh- und Angelpunkt, damit Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen«, sagte er. Das Konzept der Versicherungsbranche sehe vor, alle Wohngebäude rundum gegen Naturgefahren zu versichern. Dafür würden bereits geschlossene Gebäudeversicherungen von einem Stichtag an automatisch auf Elementarschutz umgestellt, sofern Kunden nicht widersprechen. Dafür brauche es eine gesetzliche Grundlage.