Neues Gesetz Wie die Betriebsrente Geringverdienern hilft

Friseurin bei der Arbeit (Archivbild)
Foto: Carmen Jaspersen/ picture alliance / dpaAm Mindestlohn lässt sich das ganze Dilemma für Geringverdiener gut beschreiben - warum gerade diese Menschen besonders wenig privat fürs Alter vorsorgen.
Wer heute den Mindestlohn verdient, Vollzeit arbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, braucht 50 bis 60 Jahre Arbeitszeit, um eine gesetzliche Rente zu bekommen, die auf Hartz-IV-Niveau liegt. Wer in der Situation zusätzlich privat vorsorgt, hat jedenfalls als Single bislang im Alter nichts davon. Denn auch eine zusätzliche Riester- oder Betriebsrente wird erst mal angerechnet auf die Grundsicherung. Das verfügbare Einkommen im Alter erhöht sich nicht .
Das ist keine Anreizstruktur, die zur eigenen Altersvorsorge motiviert. Bei so geringem Einkommen ist es ohnehin schwer, etwas zur Seite zu legen. Und deshalb hat laut einer Studie für das Bundesarbeitsministerium auch die Hälfte aller Geringverdiener weder einen Riester-Vertrag abgeschlossen noch je in eine Betriebsrente eingezahlt .
15 Jahre nach Einführung der Riester-Rente und des Rechts auf eine Betriebsrente per Gehaltsumwandlung für jeden Arbeitnehmer haben die Abgeordneten des deutschen Bundestages erkannt, dass hier etwas geändert werden muss. Das Gesetz heißt Betriebsrentenstärkungsgesetz und hat am vergangenen Donnerstag den Bundestag passiert.
Aufgefallen war das Problem schon Anfang des Jahrtausends, ich erinnere mich noch gut an einen Vortrag zur Riester-Rente im Jahr 2003 bei der Künstlersozialkasse, bei dem ich den vielen Geringverdienern unter den Künstlern von zusätzlicher Altersvorsorge abraten musste.
An drei Stellen werden nach dem neuen Gesetz Geringverdiener künftig besser gefördert, wenn sie doch noch einige Euros in ihrem Budget finden, um ein wenig für das Alter vorzusorgen:
Erstens haben die Abgeordneten beschlossen, dass die Grundförderung für Riester-Sparer von 154 auf 175 Euro erhöht wird. Besserverdiener, die über Steuervorteile von der Riester-Förderung profitieren, haben davon allerdings nichts .
Zweitens sollen Arbeitnehmer, die per Entgeltumwandlung selbst etwas für das Alter tun, künftig sicher sein können, dass der Arbeitgeber etwas drauflegt - 15 Prozent Zuschuss werden verpflichtend, ab 2022 sogar für bestehende Altverträge.
Das ist höchste Zeit. Denn wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in die Betriebsrente abzweigt, dann werden darauf weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Dann spart also auch der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialabgaben . Zu viele Arbeitgeber haben diese Ersparnis bisher in die eigene Tasche gesteckt.
Drittens sollen künftig Betriebsrenten und Riester-Renten nicht mehr bei der Grundsicherung angerechnet werden. Das ist überhaupt der wichtigste Aspekt des neuen Gesetzes: Wessen gesetzliche Rente künftig dank der staatlichen Grundsicherung um zum Beispiel 100 Euro aufgestockt wird, muss trotzdem nicht auf Geld aus seiner Betriebs- oder Rieser-Rente komplett verzichten. Bis zu 200 Euro im Monat bleiben von der Anrechnung verschont .
Obwohl das Gesetz also ein paar wichtige Fortschritte bringt, hat es ein zentrales Problem: Es sind Zweifel angebracht, ob das Betriebsrentenstärkungsgesetz tatsächlich zu mehr Betriebsrentnern führt.

Micha Kirsten / Finanztip
Hermann-Josef Tenhagen, Jahrgang 1963, ist Chefredakteur von »Finanztip« und Geschäftsführer der Finanztip Verbraucherinformation GmbH. Der Geldratgeber ist Teil der Finanztip Stiftung. »Finanztip« refinanziert sich über sogenannte Affiliate-Links, nach deren Anklicken »Finanztip« bei entsprechenden Vertragsabschlüssen des Kunden, etwa nach Nutzung eines Vergleichsrechners, Provisionen erhält. Mehr dazu hier .
Tenhagen hat zuvor als Chefredakteur 15 Jahre lang die Zeitschrift »Finanztest« geführt. Nach seinem Studium der Politik und Volkswirtschaft begann er seine journalistische Karriere bei der »Tageszeitung«. Dort ist er heute ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Genossenschaft. Auf SPIEGEL.de schreibt Tenhagen wöchentlich über den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld.
Denn das neue Modell der Koalition verpflichtet die Arbeitgeber nur noch, bei der betrieblichen Altersvorsorge die Einzahlungen sicherzustellen, aber nicht mehr, dafür zu haften, dass von dem Geld nichts verloren geht. Ein Garantieversprechen für eine Mindestrente gibt es dabei nicht mehr.
Die Details der neuen Betriebsrenten sollen zudem die Tarifparteien zentral für ihre jeweilige Branche aushandeln. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände werden allerdings bei den neuen Verträgen mit viel Skepsis rechnen müssen. Viele Arbeitnehmer werden vor Rentenverträgen ohne feste Garantiezusagen zurückschrecken. Die Tarifparteien werden viel Verantwortung übernehmen müssen. Ordentliche staatliche Kontrolle der Angebote kann man sich da nur wünschen.
Ob das Vertrauen in das Verantwortungsbewusstsein der Tarifparteien berechtigt ist, weiß ich wirklich nicht. Schon seit die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung für alle im Jahr 2002 eingeführt wurde, wollten die Gewerkschaften nämlich dafür sorgen, dass jeder Arbeitgeber sein Scherflein zur Betriebsrente dazutut - daran sind sie gescheitert.
Ohnehin sind einige der fundamentalen Probleme der betrieblichen Altersvorsorge nicht gelöst. Bislang gibt es fünf unterschiedliche Wege der betrieblichen Altersvorsorge, die kaum ein kleiner oder mittelständischer Unternehmer versteht. Mit der neuen Regel kommt de facto ein sechster Weg dazu .
Die Mühsal, einen verantwortungsbewussten Vertrag für die eigenen Mitarbeiter abzuschließen, wird nicht eben kleiner. Und es gibt ja viele Arbeitgeber, die gute Verträge für ihre Mitarbeiter abschließen wollen.
Solange die sechs Wege der Betriebsrente parallel weiterverfolgt werden, müssen Mitarbeiter auch künftig bei jedem Arbeitsplatzwechsel damit rechnen, wieder einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließen zu müssen. Schlimmer noch, sie müssen genau verstehen, was die Betriebsrente ihres alten Arbeitgebers von der des neuen unterscheidet. Um nicht aus Versehen durch einen Wechsel in die neue Rente plötzlich mit schlechterer Altersvorsorge dazustehen - ein unmöglicher Zustand. Oft werden Arbeitnehmer aus Angst die alte Police beitragsfrei stellen und eine neue dazunehmen: Viele verschiedene Betriebsrenten für einen Arbeitnehmer, das ist unvernünftig, erzeugt viele Kosten und ist am Ende für den Kunden total unübersichtlich.
Ist das Ziel einer Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge ernst gemeint, wird der neue Bundestag in der neuen Legislaturperiode einen weiteren Anlauf nehmen müssen. Es muss viel einfacher werden.