EU-Vergleich Mehr als fünf Millionen Deutsche leben in zu kleinen Wohnungen

Kein Schlafraum für Eltern, kein Wohnzimmer: Sieben Prozent der Bundesbürger leben laut Statistischen Bundesamt in sehr beengten Verhältnissen. Im EU-weiten Vergleich schneidet Deutschland aber recht gut ab.
Wohnhochhaus in München: Erwachsene Kinder ohne eigenes Zimmer

Wohnhochhaus in München: Erwachsene Kinder ohne eigenes Zimmer

Foto: Sven Hoppe/ dpa

Wiesbaden - Das Kind ist zwar schon volljährig, hat aber kein eigenes Zimmer - oder die Wohnung hat keinen Gemeinschaftsraum: Die Wahrscheinlichkeit, unter diesen Umständen zu wohnen, liegt in Deutschland für Geringverdiener fünfmal höher als für den Rest der Bevölkerung. Laut Statistischem Bundesamt lebten im Jahr 2011 sieben Prozent der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung. Bei einer Gesamtbevölkerung von rund 80 Millionen wohnen demnach etwa 5,6 Millionen Menschen in Deutschland zu beengt.

Während das auf 20 Prozent der Armutsgefährdeten zutraf, waren nur vier Prozent der anderen Bürger betroffen. Das geht aus einer europaweiten Erhebung der EU-Statistikbehörde Eurostat hervor.

Im Durchschnitt aller 28 EU-Staaten wohnten demnach 17 Prozent der Bevölkerung in beengten Verhältnissen. Dabei zeigte sich ein deutliches West-Ost-Gefälle: In Rumänien sind überbelegte Wohnungen faktisch der Normalfall, mit 54 Prozent ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung davon betroffen. Auch in Bulgarien, Polen, Ungarn, Kroatien und Lettland betrug der Anteil jeweils mehr als 40 Prozent. In den Niederlanden hingegen, einem der am dichtesten besiedelten Länder der EU, waren nur zwei Prozent der Bevölkerung betroffen. Das ist der niedrigste Wert der Erhebung.

Dennoch steht Deutschland nicht nur im Vergleich mit den östlichen Nachbarn relativ gut da. In Frankreich und Österreich lebten mit acht beziehungsweise zwölf Prozent höhere Anteile der Bevölkerung in zu kleinen Wohnungen. Allerdings wurden die Daten vor den großen Preissprüngen bei Neuvermietungen in deutschen Großstädten erhoben.

Laut den EU-Statistikern ist eine Wohnung dann überbelegt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Die Wohnung hat keinen Gemeinschaftsraum beziehungsweise Wohnzimmer.
  • Eine alleinstehende Person über 18 Jahren hat kein eigenes Zimmer - das trifft vor allem auf erwachsene Kinder zu, die noch zu Hause wohnen.
  • Ein Paar hat kein eigenes Zimmer - das trifft zu, wenn etwa Eltern kein eigenes Schlafzimmer haben.
  • Ein Sohn und eine Tochter - oder noch mehr gemischtgeschlechtliche Geschwister - im Alter von 12 bis 17 Jahren wohnen gemeinsam in einem Zimmer.

fdi/dpa
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