

Tipps zum Jahreswechsel Stille Nacht, sparsame Nacht

Einkaufszentrum (in Dresden)
Foto: Sebastian Kahnert/ dpaManche nennen die Zeit von Weihnachten bis Neujahr "zwischen den Jahren". Das klingt zwar ein bisschen seltsam, beschreibt aber ganz gut das Lebensgefühl dieser Zeit, irgendwie dazwischen. Auch in Finanzfragen: Einerseits gibt es ums Jahresende viele Abgabetermine, da geht etwas zu Ende. Andererseits wird viel Geld ausgegeben, da geht richtig was los.
Oder anders gesagt: Weihnachten und Neujahr wird geshoppt, was das Zeug hält. Und gleichzeitig können die wenigen Tage tatsächlich sehr einträglich werden - mit ein wenig Strategie.
Deshalb habe ich im Folgenden ein paar Tipps zum Last-Minute-Weihnachtsshopping zusammengestellt - und wie Sie Geschenke unter Umständen steuerlich geltend machen können. Gefolgt von ein paar Fristen für Spenden, Freistellungsaufträge, Vermögenswirksame Leistungen, alte Geldforderungen, Entschädigung für verspätete Flüge oder manipulierte Diesel. All die Dinge eben, an die Sie kurz vor Neujahr noch mal kurz denken sollten.

Finanztip
Hermann-Josef Tenhagen, Jahrgang 1963, ist Chefredakteur von »Finanztip«. Der Geldratgeber ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. »Finanztip« refinanziert sich über sogenannte Affiliate-Links. Mehr dazu hier.
Tenhagen hat zuvor als Chefredakteur 15 Jahre lang die Zeitschrift »Finanztest« geführt. Nach seinem Studium der Politik und Volkswirtschaft begann er seine journalistische Karriere bei der »Tageszeitung«. Dort ist er heute ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Genossenschaft. Auf SPIEGEL.de schreibt Tenhagen wöchentlich über den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld.
Aber fangen wir an mit Weihnachten:
- Für viele Dinge ist jetzt genug Geld da. Geldgeschenke sind seit einigen Jahren total en vogue. Vor allem Kinder und Jugendliche bekommen Geld geschenkt. Im letzten Jahr haben knapp 60 Prozent der Erwachsenen, die Kinder und Jugendliche bedachten, ihnen Geld überreicht. Teenager haben aller Erfahrung nach einen sehr eigenen Kopf, wenn es um Technik oder Mode geht. Was nicht heißt, dass Sie für Tipps unzugänglich wären. Passend könnte zum Beispiel der Hinweis auf schicke, aufgearbeitete Handys sein. Viele Händler bieten Umtauschware und junge Gebrauchte sehr viel günstiger an. 25 Prozent Preisersparnis sind im Schnitt drin. Und bei den spezialisierten Händlern gehört ein Jahr Gewährleistung dazu. Das iPhone7 wäre neu im Apple Store 230 Euro teurer gewesen als gebraucht beim spezialisierten Händler.
- Zweite Geldquelle: Selbst umtauschen. Geschenke, die nicht gefallen und online gekauft wurden, können meist problemlos zurückgegeben werden. Schon gesetzlich gilt bei Onlinekäufen eine Widerrufsfrist von zwei Wochen. In der Weihnachtszeit wird die Frist von vielen Händlern verlängert, in der Verlängerung gilt dann allerdings nicht mehr der gesetzliche Rahmen, und die Händler können extra Auflagen machen wie: unversehrte Originalverpackung.
Problemlos umtauschen heißt, am Ende des Prozesses gibt es das Geld zurück. Seien Sie nicht zurückhaltend. Auch Ihre Freunde und Verwandte freut es mehr, wenn Sie sich mit dem Erlös des zurückgesandten Präsents etwas kaufen, was Sie wirklich brauchen können, statt sich jahrelang über den Staubfänger im Regal zu ärgern.
- Mit dem geschenkten Geld können Sie sogar zusätzlich Steuern sparen. In diesem Jahr können Sie erstmals beruflich erforderliche Smartphones, Schreibtische und andere Arbeitsmittel bis 800 Euro netto kaufen, also 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer, und den kompletten Betrag noch 2018 abschreiben. Je nach Steuersatz gibt es nach der Steuererklärung für 2018 eine Steuerrückzahlung bis zirka 400 Euro.
- Oder Sie nutzen das erhaltene Geschenk beruflich und können es ebenfalls bei den Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ich wusste auch lange nicht, dass das geht. Früher gab's ja öfter mal die neue lederne Arbeitsaktentasche vom Partner. Heute vielleicht eher den Laptop oder das Smartphone. Dinge, die Sie geschenkt bekommen haben, bei der Steuer anzugeben, ist völlig in Ordnung, wenn Sie das Geschenk wirklich zum Arbeiten benutzen. Das Geschenk darf sogar recht teuer sein, wenn das Budget des Schenkenden dies zulässt, also der Füller für einige hundert Euro oder der Flügel für die Musiklehrerin. Etwas unelegant allerdings: Sie sollten sich den Kassenbon vom Schenkenden geben lassen, damit Sie einen Beleg haben, falls das Finanzamt nachfragt.
- Wenn das Land mit dem schrecklichen Politsommer Sie politisiert oder repolitisiert haben sollte: Auch hier gibt es zum Jahresende noch die Chance, Geld auf das Konto des Vereins oder der Partei Ihrer Wahl zu zahlen. Bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte dürfen Sie spenden und als Sonderausgaben absetzen. Bei Parteien gelten besondere Regeln, bis zu 3300 Euro Spende pro Jahr und Person sind drin. Falls Sie noch auf der Suche sind, welchem Verein oder welcher gemeinnützigen Organisation Sie Geld spenden wollen, hilft die Datenbank des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) inklusive eines sehr ordentlichen Seriositätschecks. Der Check hilft, den Verein, den Sie schon fest ins Auge gefasst haben, zu überprüfen. Aber auch wenn Sie sagen, Sie wollen in diesem Jahr gezielt an einen Verein spenden, der Jugendarbeit macht. Am besten jetzt sofort einzahlen. Im vergangenen Jahr sind meine Spenden zu spät gekommen - erst Anfang Januar vom Konto abgeflossen - und entlasten hoffentlich jetzt meine Steuerbelastung 2018. Banken arbeiten zwischen den Jahren auch langsamer.
Und dann denken Sie an den beiden Werktagen zwischen den Jahren daran, keine Fristen zu versäumen. Förderung, die man noch sichern kann, Steuern, die Sie vermeiden können, und Ansprüche, die Sie unbedingt noch geltend machen sollten.
Fristen für das eigene Geld:
- Die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie beantragen. Wer mit vermögenswirksamen Leistungen vom Chef spart und nicht zu viel verdient, wird vom Staat gefördert. Aber nicht automatisch, die Förderung muss man beantragen. Hinweise gibt es hier.
- Sie stellen fest, dass Sie doch mehr Zinseinnahmen und Gewinne mit Ihren Festgeldkonten und Depots verzeichnen können. Verschieben Sie die Freistellungsaufträge so, dass keine oder möglichst wenig Abgeltungssteuern in diesem Jahr fällig werden.
Fristen für Geld und andere Leistungen, die Ihnen noch zustehen
- Der prominenteste Fall. Sie besitzen oder besaßen einen der Skandal-Diesel aus dem VW-Konzern - mit Motor EA189 (VW, Skoda, Seat, Audi). Dann können Sie sich ohne Kostenrisiko der Musterklage des VZBV gegen den VW-Konzern anschließen und auf eine spätere Entschädigung hoffen. Sie müssen sich aber noch im Dezember der Klage anschließen, sonst könnten Ihre Ansprüche verjähren. 200.000 der über zwei Millionen Kunden haben schon auf die eine oder andere Weise geklagt.
- Entschädigungen für verspätete Flüge. Bis Ende 2018 könnten Sie theoretisch sogar noch Entschädigungen für verspätete Flüge aus dem Jahr 2015 geltend machen. Ein verspäteter Flug auf die Kanaren, nach Ägypten oder Thailand kann 600 Euro wert sein. Normalerweise werden Sie die Klage aber nicht mehr auf den Weg bringen. Konzentrieren Sie sich auf 2016. Wenn Sie den Beleg noch haben, dass Sie geflogen sind, sich noch an den Ärger erinnern über die Verspätung, aber die Details nicht mehr präsent haben - kein Problem. Fluggasthelferportale führen Datenbanken über die verspäteten und ausgefallenen Flüge, die zu einer Entschädigung berechtigen. Lassen Sie die Dienstleister die Details erledigen.
- Das gilt übrigens auch für alle anderen Ansprüche, die Sie noch gegen Firmen oder zum Beispiel gegen einen Ex-Vermieter haben, der Ihnen noch Teile der Kaution schuldig ist. Wenn Ihnen noch Geld oder Leistung zusteht, müssen Sie die häufig bis zum 31. Dezember einfordern. Sonst verjährt sie. Der schnellste Weg ist ein gerichtliches Mahnverfahren. Die Vordrucke gibt es inzwischen im Netz. Wer sich nicht so sicher fühlt, findet - wenn's um viel Geld geht - zwischen den Jahren sicher auch noch einen Anwalt, der das für den Klienten erledigt.
- Zum Schluss noch ein Hinweis an alle Menschen, die in diesem Jahr viel gearbeitet haben, Freude an der Arbeit haben, aber auch gemerkt haben, dass ein bisschen Inspiration guttun würde. Sie können Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub aus 2018 nach 2019 mitnehmen. Sie müssen das dem Chef aber ausdrücklich erklären (BAG 9 AZR 126/89 und 9 AZR 815/07). Ein Zweizeiler für den Chef genügt.
Frohe Weihnachten, auch vom ganzen Finanztip-Team!