Steuern sparen So können Sie Ihr Arbeitszimmer absetzen

Heimarbeitsplatz: Bis 1250 Euro für jeden absetzbar, sofern er zu Hause arbeiten muss
Foto: CorbisViele Steuerzahler haben es als ungerecht empfunden: Vor allem Lehrer, Außendienstmitarbeiter und Meisterschüler blieben seit 2007 auf den Kosten ihres heimischen Arbeitszimmers sitzen. Begründung: Wenn das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, kann man seine Kosten auch nicht einkommensmindernd verrechnen.
Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nun teilweise verworfen. Es verlangt eine Neuregelung vom Bundesfinanzminister (BVerfG, Az. 2 BvL 13/09).
Für den Sieg sorgte ein Hauptschullehrer aus Westfalen. Er klagte gegen seinen Steuerbescheid beim Finanzgericht Münster, weil das Finanzamt in seiner Steuererklärung knapp 900 Euro für sein Arbeitszimmer nicht berücksichtigt hatte. Der Englisch-, Mathe- und Techniklehrer braucht das Arbeitszimmer, um täglich seinen Unterricht vorzubereiten - auch um Experimente auszuprobieren. Außerdem stehen dort seine rund 120 Fachbücher. Dass der Mann auf den Ausgaben allein sitzen bleiben soll, obwohl er für seine Unterrichtsvorbereitungen keinen anderen Arbeitsplatz hat, leuchtete den Finanzrichtern nicht ein. Sie legten den Fall den Verfassungsrichtern vor (Az. 1 K 2872/08 E).
Der Lehrer konnte sogar nachweisen, dass er gezwungen ist, daheim zu arbeiten. Alle seine Anträge auf einen Arbeitsplatz in der Schule hatte die Schulbehörde abgelehnt. Er habe darauf kein Anrecht, antwortete die Behörde. Dieses Schreiben überzeugte die Verfassungsrichter, dass der Lehrer auf das Arbeitszimmer zu Hause angewiesen ist.
Schon jetzt gelten Übergangsregeln
Nach der positiven Entscheidung der Verfassungsrichter muss eine Neuregelung erst noch Bundestag und Bundesrat passieren. Bis es so weit ist, gelten aber schon Übergangsregelungen. Diese gehen aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor (IV A 3 - S 0338/07/10010-03):
- Bis 1250 Euro nachgewiesene Kosten im Jahr kann jeder in seiner Steuererklärung abrechnen, sofern er tatsächlich zu Hause arbeiten muss und für diese Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz hat.
- Der Steuerbescheid bleibt in dem Punkt vorläufig. Das Finanzamt zahlt die Steuererstattung für das Arbeitszimmer aus.
- Eine vorläufige Steuererstattung kann der Steuerzahler auch für seine offenen Steuerbescheide aus den vergangenen Jahren seit 2007 beim Finanzamt beantragen.
- Sieht die Neuregelung einen geringeren Höchstbetrag vor, verlangt das Amt den zu viel erstatteten Betrag zurück und fordert auch 0,5 Prozent pro Monat Zinsen, wenn die Änderung lange auf sich warten lässt.
Die Zeitschrift "Finanztest" gibt Steuerzahlern einen einfachen Tipp: Man sollte mit einer Bestätigung von seinem Chef belegen, dass man bei ihm keinen Arbeitsplatz für die Tätigkeiten hat, die man zu Hause erledigt.
Keine Chancen hat hingegen, wer trotz eines Arbeitsplatzes beim Chef zu Hause arbeitet. Auch die Verfassungsrichter bestätigten, dass das Arbeitszimmer dann nichts in der Steuererklärung zu suchen hat.
Für viele Steuerzahler gibt es dennoch weiter Ärger. Dies gilt dann, wenn man seine Kosten fürs Arbeitszimmer unbegrenzt absetzen will. Sobald zur Heimarbeit auch noch Außendienst hinzukommt, spielt das Finanzamt nicht mit. Dagegen klagt eine Arbeitsmedizinerin, die daheim betriebsärztliche Empfehlungen erstellt. Ob dies der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit ist, muss der Bundesfinanzhof beurteilen (Az. VIII R 8/10). Entscheidend ist, wo der inhaltliche Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt - im Arbeitszimmer oder im Außendienst. Verliert die Arbeitsmedizinerin den Prozess, kann sie nun zumindest wie die Lehrer bis zu 1250 Euro absetzen.
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Teppich, Strom, Miete - diese Kosten zählen
Neben den Ausgaben für die Ausstattung und Reinigung des Heimbüros zählen viele Wohnungskosten mit:
- Ihre Arbeitszimmerkosten
- Anteilige Miete
+ Kosten für Reinigung, Renovierung, Heizung, Strom, Wasser, Energie, Müll*
+ Kosten für Ausstattung wie Gardinen, Tapeten, Teppiche, Lampen, Hausratpolice*
+ bei selbst genutzter Wohnung Grundsteuer, Abschreibung für das Gebäude, Kreditzinsen für Anschaffung, Herstellung oder Reparatur der Wohnung, Gebäudeversicherung*
Maximal, wenn das Zimmer nicht Mittelpunkt der Arbeit ist 1250 Euro
* Anteilig nach Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche der Wohnung.
Tipp: Belegen Sie Ihre Ausgaben mit Rechnungen, sonst kann das Finanzamt die Kosten ablehnen.
Arbeitsmittel immer abrechnen
Unabhängig vom Arbeitszimmer sind Ausgaben für Arbeitsmittel wie Büromöbel unbegrenzt Werbungskosten. Kostet ein Teil inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer maximal 487,90 Euro, können Arbeitnehmer die Summe sofort im Jahr des Kaufs geltend machen. War die Anschaffung teurer, müssen sie die Ausgabe über die Nutzungsdauer monatsgenau verteilt abschreiben, zum Beispiel einen Computer über 36 Monate.