WTO-Entscheidung Vorschriften über einheitliche Zigarettenschachteln sind legal

Schlammig grün und mit Geschwüren überzogen: Die vorgeschriebenen, einheitlichen Zigarettenschachteln in Australien sehen wenig verlockend aus. Die WTO hat nun bestätigt: Sie sind regelkonform.
Zigarettenschachteln in Australien (Archivbild)

Zigarettenschachteln in Australien (Archivbild)

Foto: ? Tim Wimborne / Reuters/ REUTERS

Der Verkauf von Zigaretten ausschließlich in Einheitsverpackungen verstößt nach Angaben der WTO nicht gegen internationale Handelsregeln. Zu diesem Schluss kamen Streitschlichter der Welthandelsorganisation (WTO). Mehrere Länder hatten gegen Australien geklagt, das im Jahr 2012 als erstes Land der Welt solche Verpackungen eingeführt hatte, um gegen das Rauchen vorzugehen.

Zigaretten müssen seitdem in schlammgrünen Packungen mit abschreckenden Bildern von Geschwüren und anderen möglichen Folgen des Rauchens verkauft werden. Die Marke darf nur noch klein abgebildet werden. Zahlreiche Untersuchungen haben nach Angaben der australischen Regierung gezeigt, dass die Maßnahmen wirken.

Mehrere Länder klagten gegen Einheitsschachteln

Frankreich, Großbritannien und andere Länder sind dem Beispiel Australiens inzwischen gefolgt. In Deutschland sind Zigarettenschachteln ebenfalls großflächig mit Schockbildern und Warnhinweisen versehen, die Marke ist jedoch klar erkennbar.

Zigarettenfirmen hatten sich erfolglos gegen die australischen Vorschriften gewehrt. Vor der WTO unterlagen nun auch Indonesien, Honduras, die Dominikanische Republik und Kuba, die Klage eingereicht hatten, weil die Vorschriften nach ihrer Überzeugung unfaire Handelshürden darstellen. Sie können den Entschluss aber anfechten.

Honduras bemängelte die Entscheidung der WTO als rechtlich und faktisch fehlerhaft. Ob das Land Widerspruch einlegen werde, war zunächst nicht bekannt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) begrüßte das Urteil unterdessen. Es werde dazu beitragen, einheitliche Verpackungen weltweit zu verbreiten.

ans/dpa
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