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Flughafen Tegel: Ehrenrunde für eine West-Berliner Ikone

Foto: Günter Wicker / Flughafen Berlin Brandenburg

Berlin Volksbegehren zu Flughafen Tegel hat genug Unterstützer

Ein Volksentscheid ist möglich: Eine Berliner Initiative hat genug Unterschriften gesammelt, so dass die Bürger über die Schließung oder Weiternutzung des Flughafens Tegel abstimmen können.

Für das Volksbegehren über die Weiternutzung des alten Berliner Flughafens Tegel sind genügend Unterschriften zusammengekommen. Es lägen "204.263 gültige Zustimmungserklärungen vor, das sind 30.012 Unterschriften mehr als die erforderliche Anzahl", erklärte Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis-Merzbach.

Eine von der FDP angeführte Initiative hatte die Unterschriften gesammelt, um den Senat zum Weiterbetrieb von Tegel zu bewegen. Das Berliner Abgeordnetenhaus könnte das Volksbegehren nun annehmen - da dies aber als unwahrscheinlich gilt, ist ein Volksentscheid über Schließung oder Weiternutzung des Flughafens zu erwarten.

Der Volksentscheid müsste laut Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün zeitgleich mit einer Wahl - in diesem Fall zur Bundestagswahl am 24. September - durchgeführt werden, was die Chancen der Tegel-Befürworter deutlich verbessern würde. Drei Viertel der Berliner sind laut einer Forsa-Umfrage für die Offenhaltung Tegels.

Noch ist allerdings nicht ausgemacht, ob eine solche politische Willensbekundung die rechtlichen Rahmenbedingungen außer Kraft setzen könnte, denn der Planfeststellungsbeschluss des neuen Großflughafens BER sieht die Schließung Tegels vor. Begründet wird dies zuvorderst mit dem Immissionsschutz.

Juristen und Politiker sind sich uneins, ob der Passus verbindlich ist: Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2006 entschieden, dass der BER und Tegel "untrennbar miteinander verbunden" seien. So könnte dem BER bei einer Offenhaltung Tegels die Genehmigungsgrundlage fehlen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag kam hingegen 2013 zu dem Ergebnis, dass ein gleichzeitiger Betrieb beider Flughäfen möglich sei.

Im Falle eines Weiterbetriebs von Tegel wären also langwierige gerichtliche Verfahren mit ungewissem Ausgang programmiert. Und der Senat müsste nach einem möglicherweise positiven Volksentscheid eine Forderung verteidigen, hinter der er gar nicht steht.

ssu/AFP/dpa
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