Urteil in NRW Richter verbieten Gastro-Ampel

Internetseite der Verbraucherzentrale NRW mit Gastro-Ampel: Die Ampel könne nicht konkreten Tatsachen zugeordnet werden
Foto: Martin Gerten/ dpaDüsseldorf - Sie sollte bundesweit als Vorbild dienen, doch jetzt droht ihr bereits das Ende: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die sogenannte Gastro-Ampel als unzulässig eingestuft. Die Warnfunktion der Ampel mit den Farben Grün, Gelb und Rot könne nicht konkreten Tatsachen zugeordnet werden, befand das Gericht. Vier Gastronomen hatten gegen das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Pilotprojekt geklagt.
Die Gastro-Ampel soll über die Ergebnisse von Betriebskontrollen informieren, etwa den hygienischen Zustand von Restaurants oder Baumängel. "Der Verbraucher wird davor gewarnt, einen Betrieb zu betreten, weiß aber gar nicht warum", kritisierte der Vorsitzende Richter Norbert Chumchal.
Der Anwalt der beklagten Stadt Duisburg, Alexander Schink, sprach von einem schwarzen Tag für die Verbraucher und kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Vier Duisburger Gastronomen hatten gegen das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Pilotprojekt geklagt, das auch bundesweit als Vorbild dienen sollte. Die Gastro-Ampel sei ein intransparenter Pranger, der für die Betriebe existenzbedrohend sein könne, argumentierten sie.
Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte kritisiert, die Gastro-Ampel sei irreführend. Die Daten seien oft alt und die kritisierten Missstände längst beseitigt. Die Ampel unterscheide auch nicht zwischen Hygiene-Mängeln, formalen Fehlern des Gastwirts oder Baumängeln. Der Verband forderte nach dem Urteil die sofortige Abschaltung der Ampel.
Seit gut einem Jahr veröffentlicht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Ampel. Während der Pilotphase wurden nur Gastronomiebetriebe in Duisburg und Bielefeld bewertet. Im Januar hatten 25.000 Nutzer die zugehörige App für die mobile Nutzung heruntergeladen. In Duisburg wurden 770 Betriebe erfasst, in Bielefeld 500.