Erdgeschoss-Bewohner Gericht verdonnert Mieter zum Schließdienst

Mietshaus im Landkreis Osnabrück: Schließpflicht für Erdgeschoss-Bewohner
Foto: Friso Gentsch/ picture alliance / dpaKöln - In einem Mehrfamilienhaus können den Mietern im Erdgeschoss besondere Aufgaben auferlegt werden. Ihnen sei zuzumuten, jeden Abend die Haustür abzuschließen, entschied das Landgericht Köln. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschließen bestehe zwar nicht, doch könne den Erdgeschossmietern das Abschließen per Hausordnung auferlegt werden.
Im konkreten Fall hatten die Bewohner im Parterre dagegen geklagt, dass nur sie das Zusperren übernehmen sollten - und nicht auch die Mieter in den oberen Stockwerken. Sie würden dadurch unangemessen benachteiligt, argumentierten die Bewohner im Erdgeschoss. Das Gericht entschied jedoch, der minimale zeitliche Aufwand sei durchaus zumutbar.
(Landgericht Köln: Aktenzeichen 1 S 201/12)