Gewährleistung EU stärkt Rechte von Onlinekäufern

Die EU gleicht den Verbraucherschutz bei Onlinekäufen an die höheren Standards im stationären Handel an: In Zukunft müssen auch Internethändler zwei Jahre die Funktionsfähigkeit von Geräten garantieren.
Symbolbild Internet-Handel

Symbolbild Internet-Handel

Foto: Sebastian Willnow/ dpa

Verbraucher in der gesamten EU haben beim Onlinekauf künftig die gleichen Rechte wie im stationären Handel.

Unterhändler des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission einigten sich am Dienstag auf neue Regeln, die es sowohl Kunden als auch Händlern - vor allem bei grenzüberschreitenden Einkäufen - einfacher machen sollen. Erstmals haben Verbraucher einheitliche Rechte beim Kauf digitaler Inhalte wie dem Download oder dem Streamen und Musik im Internet.

Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Händler bei nicht funktionierenden Produkten entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen, reparieren oder das Geld zurückzahlen müssen. Dieses Recht haben Verbraucher für mindestens zwei Jahre.

Bei digitalen Inhalten, die nicht funktionieren, haben die Anbieter zunächst die Chance, das Problem zu lösen, ehe der Vertrag wieder aufgelöst werden kann. Gegenstände mit digitaler Komponente - ein smarter Kühlschrank oder Fernseher etwa - müssen in einem "vernünftigen Zeitraum" auf den neusten Stand gebracht werden. Das soll die Sicherheit der Geräte gewährleisten.

Die Einigung vom Dienstag muss noch formell vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden, ehe sie wenige Wochen später in Kraft treten soll.

Einen guten Überblick und eine klare Abgrenzung von Widerrufs-, Rückgabe- und Gewährleistungspflichten finden Sie bei Finanztip .

beb/dpa
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