Brief an Länder Habeck fordert Aufschub für Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Mehrere Bundesländer beginnen offenbar damit, im April 2020 ausgezahlte Hilfsgelder zurückzufordern. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat nun ein Moratorium gefordert, um Betriebe zu schützen.
Robert Habeck (Grüne): Spricht sich für einen zeitlichen Aufschub aus

Robert Habeck (Grüne): Spricht sich für einen zeitlichen Aufschub aus

Foto: Clemens Bilan / EPA

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat die Länder zu einem Moratorium bei der möglichen Rückzahlung von Corona-Soforthilfen durch Firmen aufgefordert. Das geht aus einem Brief Habecks an die Wirtschaftsminister der Länder hervor.

Mehrere Bundesländer verlangen derzeit die im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen zurück, laut »Handelsblatt« sollen Kleinunternehmen und Selbstständige  insgesamt 287,8 Millionen Euro an Bundesmitteln erstatten.

»Sorgen und Ängste« bei kleinen Firmen

Die aktuelle coronabedingte Situation, schreibt Habeck in dem Brief, stelle insbesondere »die vielen kleinen Unternehmen und Selbstständigen weiterhin vor große Herausforderungen«. Zum Teil bestünden »Sorgen und Ängste«, die letztlich auch aus Unsicherheiten hinsichtlich möglicher Rückerstattungen von Soforthilfen resultierten, die zusätzlich noch auf sie zukommen könnten. Habeck spricht sich daher für einen zeitlichen Aufschub aus, um die Fortführung von Betrieben zu sichern.

Kurz nach Ausbruch der Pandemie hatte der Bund im März 2020 eine Soforthilfe auf den Weg gebracht, um die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen zu sichern und akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Inzwischen ist die Überbrückungshilfe wichtigstes Kriseninstrument.

Stichprobenartige Kontrollen

In seinem Brief verweist Habeck darauf, dass Bund und Länder bei der Soforthilfe vereinbart hätten, in stichprobenartigen Kontrollen zu prüfen, ob die Bundesmittel bestimmungsgemäß verwendet worden seien. Diese Prüfungen seien in mehreren Ländern erst vor wenigen Monaten angegangen worden.

Habeck spricht sich nun bei möglichen Rückforderungen für »angemessene Fristen« aus. Er verweist als Beispiel auf den von Nordrhein-Westfalen eingeräumten Rückzahlungstermin zum 31. Oktober 2022, der den Firmen ausreichend Planungssicherheit biete.

rai/dpa
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